Turniersport: LPO-Regelwerksänderungen ab 01.01.2021

Dienstag, 29. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Im Nachgang zu den FN-Tagungen, die im November 2020 virtuell stattfinden mussten, hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) im schriftlichen Umlaufverfahren über verschiedenen Änderungen der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) abgestimmt. Diese werden bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

 

Hier kurz gefasst die wesentlichen Änderungen von A bis Z:

 

Außer Konkurrenz

Die Chance „außer Konkurrenz“ zu starten, ist bei den Reitern gut angekommen. Außer Konkurrenz starten dürfen Reiter, die aufgrund einer zu hohen Leistungsklassen laut LPO in dieser Prüfung nicht startberechtigt wären, sofern der Veranstalter dies in der Ausschreibung zulässt. Um die Teilnahmekriterien besser kontrollieren zu können, ist eine reguläre Nennung oder Nachnennung notwendig. Dies wurde nun auch in § 66.6 nochmals klargestellt. Dafür dürfen Teilnehmer künftig nach dem Start außer Konkurrenz auf dem demselben Turnier mit demselben Pferd auch an weiteren Prüfungen der entsprechenden Disziplin teilnehmen (§ 66). Das war bisher nicht gestattet. Das heißt, dass zum Beispiel ein Reiter der Leistungsklasse vier mit einem Korrekturpferd zunächst außer Konkurrenz in einer A*-Prüfung und später noch regulär im L-Springen starten könnte.

 

Beinschutz

Ab 2021 gilt im internationalen FEI-Reglement im Springen ein Verbot von Hinterbeingamaschen mit bestimmten Verschnallungsarten, die den Bewegungsablauf an den Hinterbeinen beeinflussen können. Die LPO übernimmt diese FEI-Regeln für Springprüfungen der Klassen E bis S. Die Streichkappen-Regelung für Springpferdeprüfungen bleibt dagegen wie gehabt. Weiterhin gilt – wie schon seit der LPO 2018 - dass jeglicher Beinschutz nur korrekt angelegt verwendet werden und mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes Springen grundsätzlich nicht mehr verändert werden darf. Welcher Beinschutz ab 2021 erlaubt ist, führt § 70 der LPO im Detail auf, auch nachzulesen im LPO-Ausrüstungskatalog (Die überarbeitete Version erscheint Anfang Dezember).

 

Generelle Helmpflicht

Sicherheit geht vor. Die LPO passt § 68 daher dem internationalen Reglement insofern an, dass das Tragen eines Reithelms nicht nur im Springen und bei Geländeritten, sondern ab 2021 auch in der Dressur in allen Altersklassen vorgeschrieben ist.

 

Nenngeld

Die leider immer häufiger festzustellende schlechte Starterfüllung in Prüfungen bis Klasse S hat bei vielen Veranstaltern zu Mindereinnahmen geführt. Da es gerade in Corona-Zeiten schwierig ist, Veranstalter zu motivieren, sieht die LPO ab 2021 vor, dass der Veranstalter bei einer Dotierung von bis zu 4.000 Euro (statt bisher 1.500 Euro) per Ausschreibung festlegen kann, dass ein „Einsatz“ fällig wird, also keine in Nenn- und Startgeld gesplittete Teilnehmergebühr.

 

Ponymessen

Hier erfolgte eine Angleichung an die FEI-Vorgaben zum Ponymessen. Demnach hat eine von einer anderen (ausländischen) FN ausgestellte nationale Messbescheinigung nach wie vor im Geltungsbereich der LPO keine Gültigkeit. Eine internationale FEI-Messbescheinigung gemäß VetRG FEI ab dem Jahr 2020 wird jedoch anerkannt. Das Ergebnis einer FEI-Messung gilt verbindlich auch für den LPO-Geltungsbereich. Das Ergebnis einer Pony-Messung (Messbescheinigung) ist der FN in jedem Fall durch die jeweilige Landeskommission mitzuteilen.

 

Ponyprüfungen

Um den Ponysport zu fördern, ist ab 2021 die Teilnahme an Dressurpferde- und Springpferdeprüfungen der Klasse A künftig auch für sechsjährige Ponys ohne Einschränkung hinsichtlich ihrer Vorerfolge erlaubt, sofern die Ausschreibung nichts anderes vorsieht. Dies gilt analog für siebenjährige Ponys in Dressur-und Springpferdeprüfungen der Klassen L und M (§ 350/360). Die LPO reagiert außerdem auf ein Schwinden an reinen Ponyprüfungen, indem sie den „Pony-Ausgleich“ in Springprüfungen der Klasse E bis M dringend empfiehlt (§ 504). Da Ponyreiter immer mehr darauf angewiesen sind, auch gegen Pferde an den Start gehen zu müssen, sollen die Abstände in Kombinationen und/oder Distanzen mit bis zu fünf Galoppsprüngen für Ponys angepasst werden. Bei einer Kombination mit einem Galoppsprung sollte die Distanz um 40 cm verkürzt werden, bei einer Kombination mit zwei Galoppsprüngen um 60 cm.

 

Punktespringen

Punkte-Springprüfungen werden häufig auch in höheren Klasse ausgeschrieben. Um die Wertigkeit in der jeweiligen Klasse zu erhalten, wurde die Zahl der maximalen Hindernisse von zehn auf zwölf erhöht (§ 524). Bisher gab es bei Punktespringen keine Regelung zur Platzierungswürdigkeit. Der Beirat Sport war sich allerdings einig, dass jemand mit Minuspunkten auf dem Konto nicht mehr platziert werden sollte. Laut § 59 kommt künftig für eine Platzierung nur noch in Frage, wer mindestens einen Punkt erreicht hat.

 

Reitstiefel

Leder oder Kunstleder? Die LPO schreibt bei Reitstiefeln kein Material vor. Ab 2021 gilt das auch für Chaps. War hier bisher ausdrücklich von Leder-Chaps die Rede, sind ab dem kommenden Jahr auch Stiefelschäfte aus Kunstleder zulässig, sofern sie optisch einteiligen Reitstiefeln entsprechen.

 

Schnupperlizenz

Die Schnupperlizenz ist erforderlich für die Teilnahme an Prüfungen der Klasse E gemäß LPO. Reiter mit einer Schnupperlizenz haben automatisch die Leistungsklasse 7, das Mindestalter für die Beantragung ist sechs Jahre. Die Erstausstellung ist kostenlos. Jede Wiederausstellung kostet 10 Euro und kann ab 2021 beliebig oft wiederholt werden. Diese Regelung gilt auch für das Voltigieren und Fahren. Im § 20 wird nochmals ausdrücklich festgehalten, dass für die Erstausstellung einer Schnupperlizenz kein Reit- oder Fahrabzeichen notwendig ist.

 

Startfolge

Immer wieder kommt es vor, dass Reiter in zwei direkt aufeinanderfolgenden oder gleichzeitig stattfindenden Prüfungen jeweils mehr als ein Pferd starten. Um Diskussionen zu vermeiden und der Meldestelle die Entscheidung zu erleichtern, gilt für diese Fälle ab 2021 folgende Regelung (§ 48): Die Startfolge in der Prüfung in der höheren Klasse muss eingehalten werden. Die Startfolge in der Prüfung mit der niedrigeren Klasse kann vom Teilnehmer vor Meldeschluss und nach Absprache mit der Meldestelle selbst festgelegt werden. Bei zwei Prüfungen derselben Klasse/Sternekategorie kann der Teilnehmer wählen, in welcher der beiden er seine Startfolge selbst festlegen möchte.

 

Springprüfung mit direkt anschließendem Stechen

Eine neue Prüfungsform fürs Springen bereichert die LPO, die sich vor allem unter Corona-Bedingungen bewährt hat. Direkt nach einem fehlerfreien Absolvieren des Normalparcours und ohne Verlassen des Normalparcours erhält der Teilnehmer mit der Glocke das Signal, dass er sich zum Stechen qualifiziert hat. Danach hat er 45 Sekunden Zeit, den Stechparcours zu beginnen. Bei Überschreiten dieser Frist beginnt die Uhr an zu laufen. Der Stechparcours kann vor Beginn des Normalumlaufs besichtigt werden. Sollte kein Teilnehmer den Normalparcours fehlerfrei überwinden, wird nach der Rangierung im Normalparcours platziert (§ 539).

 

Zwei-Phasen-Springprüfung

Die Zwei-Phasen-Springprüfung wird hinsichtlich Ablauf und Bewertung um eine Variante erweitert. Danach sind in der zweiten Phase alle Teilnehmer startberechtigt. Für die Platzierung zählen die Strafpunkte aus beiden Phasen sowie die Zeit aus der zweiten Phase (§ 525).

 

Hier geht’s zur offiziellen FN-Veröffentlichung der LPO-Änderungen nach Paragrafen (Stand 16.12.2020): DOWNLOAD LPO-Änderungen vollständig per 01.01.2021


Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020: Vereine und Ehrenamtler profitieren

Mittwoch, 23. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 durch den Bundesrat am 16. Dezember und der Ratifizierung durch die Länderkammer am 18. Dezember treten zum Jahreswechsel weitreichende Änderungen zugunsten gemeinnütziger Vereine und für deren ehrenamtlich Tätige in Kraft. Endlich konnten wichtige Verbesserungen in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit erzielt werden.

 

Die wichtigsten Änderungen: Der neue Gesetzestext sieht für 2021 eine Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von bislang 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro vor. Für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungsbestätigungen, den sogenannten „Spendenquittungen“, wird die Grenze von 200 auf 300 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass für die steuerliche Anerkennung von Zuwendungen bis zu diesem Betrag der Kontoauszug des Spenders als Beleg für das Finanzamt ausreichend ist.

 

Schließlich steigt die Besteuerungsfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 Euro. Somit können Vereine ihre Einnahmen aus Werbung und Sponsoring, aus der selbstbewirtschafteten Vereinsgaststätte oder auch dem Verkauf von Fanartikeln in weit größerem Umfang ertragssteuerfrei erzielen als bisher.


Neuer Zuwendungsvertrag 2021/22 durch LSB Sachsen und Innenministerium unterzeichnet

Montag, 21. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Sachsens Innen- und Sportminister Prof. Dr. Roland Wöller und der Präsident des Landessportbundes Sachsen (LSB), Ulrich Franzen, haben am 21. Dezember in Dresden den Zuwendungsvertrag über die Sportförderung unterzeichnet. Der Vertrag sichert dem organisierten Sport in den kommenden beiden Jahren insgesamt 52 Millionen Euro und damit 3,8 Millionen Euro mehr als im vergangenen Doppelhaushalt.

 

Die Sportförderung steigt demnach von aktuell 24,1 Millionen Euro auf zunächst 25,7 Millionen Euro im kommenden Jahr. 2022 werden 26,3 Millionen Euro ausgereicht. Die Mittel aus dem Zuwendungsvertrag umfassen jährlich 1,1 Millionen Euro institutionelle Förderung für den Landessportbund Sachsen, über 95 Prozent der Zuwendungen kommen direkt dem sächsischen Sport zugute. Der LSB leitet die Gelder aus der Sportförderung an Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände im Freistaat weiter.

 

Gefördert werden der Breitensport, einschließlich des Behinderten-, Nachwuchs- und Seniorensports, sowie der Leistungssport in Sachsen. Dazu gehören im Einzelnen beispielsweise die Vereins- und Verbandsentwicklung, die Sichtung und Unterstützung von Talenten sowie die Anschaffung von Großsportgeräten.

 

"Wir freuen uns über die Fortführung des Zuwendungsvertrags, der sich als wichtiges Werkzeug für eine erfolgreiche Sportentwicklung in unserem Land bewährt hat und dem sächsischen Sport über zwei Jahre hinweg Planungssicherheit gibt", sagt LSB-Präsident Ulrich Franzen. "Dies gilt vor allem in den aktuell unruhigen Zeiten, in denen unsere Bemühungen darauf gerichtet sind, das bestehende, jahrelang vor allem durch ehrenamtliches Engagement gewachsene Sportsystem im Freistaat für die Zeit nach Corona zu erhalten. Die Erhöhung der Mittel ist ein starkes Zeichen der Staatsregierung und ein deutlicher Fingerzeig für das verantwortungsbewusste Handeln des sächsischen Sports. Unser besonderer Dank gebührt den Abgeordneten im Sächsischen Landtag für ihre Unterstützung. Ich danke dem Staatsminister und seiner Stabsstelle Sport für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit."

 

Sportminister Roland Wöller: "Sport ist wichtig, in jedem Alter. Sport hält nicht nur fit und gesund. Er vermittelt auch grundlegende Werte, wie Teamgeist, Disziplin und Fair Play. Gerade in einer Zeit der gesellschaftlichen Polarisierung geht vom Sport und den Sportvereinen die Kraft des Zusammenhalts aus. Mit dem heute geschlossenen Zuwendungsvertrag setzen wir gemeinsam mit dem Landessportbund Sachsen die positive Entwicklung des organisierten Sports im Freistaat Sachsen fort."

 

"Der neue Zuwendungsvertrag versetzt uns in die Lage, den Festbetrag für die regelmäßig nebenberuflich oder ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer im Projekt Breitensportentwicklung von bislang 350 auf zunächst 440 Euro und ab 2022 auf 480 Euro pro Jahr zu erhöhen", freut sich Ulrich Franzen. Die Vereine können die Fördermittel dabei ganz flexibel für alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen, regelmäßigen Übungs- und Trainingsbetrieb verwenden. Die Förderverfahren zur Mittelweitergabe an Dritte sollen, soweit technisch und zuwendungsrechtlich möglich, elektronisch abgewickelt werden.

 

Quelle: LSB Sachsen


Leitfaden für Pferdebetriebe mit Publikumsverkehr und Handlungsempfehlung aktualisiert

Sonntag, 20. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen, die nun an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten angepasst wurde und ab heute gültig ist.

 

Die wesentlichen Inhalte der CoronaSchVO betreffen u.a. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund, erweitere Ausgangsbeschränkungen bei anhaltend hohem Infektionsgeschehen, Schließung von Geschäften und Sportanlagen, Einschränkungen für Versammlungen, Schließung von Schulen, Kitas etc.

 

Zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden - trotz Ausgangsbeschränkungen und geschlossenen Sportanlagen - hat das Staatsministerium für Soziales (SMS) einen Leitfaden für pferdehaltende Vereine und Betriebe mit Publikumsverkehr im Freistaat Sachsen unter den Maßgaben der Corona-Schutz-Verordnung erstellt und per 16. Dezember 2020 veröffentlicht.

 

Der Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. hat daraufhin seine Handlungsempfehlungen angepasst und ebenfalls zum 16. Dezember 2020 veröffentlicht. In jedem Fall muss die Versorgung der Pferde sichergestellt werden. Das Öffnen und Betreten von Pferdesportanlagen zur Notversorgung der Pferde ist somit zulässig. Über allem steht die Maßgabe der Beschränkung der sozialen Kontakte auf das unverzichtbar Notwendige!

 

Wichtige Eckpunkte von Leitfaden und Handlungsempfehlung sind:

  • Hygienekonzept,
  • verantwortliche Person,
  • Dokumentation,
  • Zugangsbeschränkungen,
  • begrenzte Anwesenheitszeiten und Personenzahlen,
  • Zutrittsberechtigungen,
  • Abstandsregeln,
  • Mund-Nasen-Bedeckung,
  • Schließung von Sozialräumen,
  • kein Reit-/Fahr- und Voltigierunterricht,
  • Reithallen zur kontrollierten Bewegung nutzbar.

Bitte lesen Sie die Handlungsempfehlungen inkl. Leitfaden aufmerksam durch! Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des LVP sehr gern zur Verfügung.

 

Bitte seid vernünftig und zeigt mit Eigenverantwortung und Augenmaß, dass wir Pferdesportler unser vermeintliches Privileg der Zugänglichkeit unserer Sportanlagen zur Versorgung und Bewegung unserer Vierbeiner unter dem Argument des Tierschutzes nicht ausnutzen! Bleibt diszipliniert bei der Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte! Neben der sozialen Verantwortung zum Schutz unserer Mitmenschen vor dem Virus tragen wir Pferdesportler auch die Verantwortung für das Wohl unserer Tiere!

 

Ausführliche Informationen rund um Corona im Pferdesport in Sachsen unter https://pferdesport-sachsen.de/aktuelles-zum-coronavirus/

 

Bleibt gesund!


Aus Projekt zur Entwicklung der Pferdewirtschaft im Freistaat wird Initiative "Pferde in Sachsen"

Freitag, 18. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Initialzündung zur Initiative "Pferde in Sachsen" wurde durch das Projekt zur Erarbeitung und Umsetzung einer Strategie zur Entwicklung der Pferdewirtschaft im Freistaat Sachsen gegeben. Realisiert von Oktober 2018 bis Oktober 2020, wurde das Projekt durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) gefördert und durch das HorseFuturePanel fachkundig unterstützt. Hauptauftragnehmer war der Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., an dessen Seite der Landesverband Pferdesport Sachsen e. V., der Verein zur Förderung von Pferdezucht und Pferdesport im Freistaat Sachsen e. V., die Vereinigung der Freizeitreiter & -fahrer in Deutschland, Landesverband Sachsen e. V. und die Sächsische Gestütsverwaltung als Hauptakteure standen.

 

Nach dem Abschluss des Projektes und der Vorlage der erarbeiteten Dachstrategie wurden die gemeinsam gesetzten Ziele der und das bis dahin Erreichte durch die Partner des Projektes als Grundlage genommen und in die gemeinsame Initiative „Pferde in Sachsen“ überführt. Die bisherige Zusammenarbeit wird weiter intensiviert, Synergien werden besser genutzt, gemeinsame Aktivitäten werden auf den Weg gebracht und das Netzwerk der sächsischen Pferdewirtschaft weiter ausgebaut. Die neue digitale Heimat der Initiative und des Netzwerks ist die Internetseite www.pferd-sachsen.de.


Leitfaden für Pferdebetriebe mit Publikumsverkehr des SMS gemäß neuer CoronaSchVO vom 16. Dezember veröffentlicht

Mittwoch, 16. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit einem Lockdown soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Nun wurde die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vom 13. Dezember angepasst. Die neue Verordnung und die Änderungen treten am 16. Dezember in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.

 

Die wesentlichen Inhalte der CoronaSchVO betreffen:

  • Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
  • Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund
  • Erweitere Ausgangsbeschränkungen bei anhaltend hohem Infektionsgeschehen
  • Schließung von Geschäften und Sportanlagen
  • Einschränkungen für Versammlungen
  • Schließung von Schulen, Internaten und Kindertagesstätten

Weitere Infos zur neuen CoronaSchVO gibt es unter www.coronavirus.sachsen.de

 

Zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden trotz Ausgangsbeschränkungen und geschlossenen Sportanlagen hat das Staatsministerium für Soziales (SMS) einen Leitfaden für pferdehaltende Vereinen und Betrieben mit Publikumsverkehr im Freistaat Sachsen unter den Maßgaben der Corona-Schutz-Verordnung erstellt und per 16. Dez. 2020 veröffentlicht.

 

Der Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. hat daraufhin seinen Handlungsempfehlungen angepasst und ebenfalls zum 16. Dez. 2020 veröffentlicht.

 

In jedem Fall muss die Versorgung der Pferde sichergestellt werden. Das Öffnen und Betreten von Pferdesportanlagen zur Notversorgung der Pferde ist somit zulässig. Über allem steht die Maßgabe, der Beschränkung der sozialen Kontakte auf das unverzichtbar Notwendige!

 

Wichtige Eckpunkte von Leitfaden und Handlungsempfehlung sind:

  • Hygienekonzept,
  • verantwortliche Person,
  • Dokumentation,
  • Zugangsbeschränkungen,
  • begrenzte Anwesenheitszeiten und Personenzahlen,
  • Zutrittsberechtigungen,
  • Abstandsregeln,
  • Mund-Nasen-Bedeckung,
  • Schließung von Sozialräumen,
  • vorerst kein Reit-/Fahr- und Voltigierunterricht,
  • Reithallen zur kontrollierten Bewegung nutzbar.

Bitte lesen Sie die Handlungsempfehlungen inkl. Leitfaden aufmerksam durch! Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V. sehr gern zur Verfügung.

 

Bitte seid vernünftig und zeigt mit Eigenverantwortung und Augenmaß, dass wir Pferdesportler unser vermeintliches Privileg der Zugänglichkeit unserer Sportanlagen zur Versorgung und Bewegung unserer Vierbeiner unter dem Argument des Tierschutzes nicht ausnutzen! Bleibt diszipliniert bei der Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte! Neben der sozialen Verantwortung zum Schutz unserer Mitmenschen vor dem Virus tragen wir Pferdesportler auch die Verantwortung für das Wohl unserer Tiere!

 

Ausführliche Informationen rund um Corona im Pferdesport in Sachsen unter https://pferdesport-sachsen.de/aktuelles-zum-coronavirus/

 

Bleibt gesund!


CoronaSchutzVO seit 14. Dezember gültig: Leitfaden für Pferdebetriebe mit Publikumsverkehr leider noch in Klärung

Dienstag, 15. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Neue SächsCoronaSchutzVO seit 14. Dezember gültig. Leitfaden des Staatsministeriums für Soziales (SMS) zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden von pferdehaltende Vereinen und Betrieben mit Publikumsverkehr im Freistaat Sachsen unter den Maßgaben der Corona-Schutz-Verordnung nach wie vor noch in Klärung.

 

Notversorgung von Pferden ist in jedem Fall erlaubt. Über allem steht die Maßgabe, der Beschränkung der sozialen Kontakte auf das unverzichtbar Notwendige!

 

Wichtige Eckpunkte des Leitfadens werden sein:

  • Hygienekonzept,
  • verantwortliche Person,
  • Dokumentation,
  • Zugangsbeschränkungen,
  • begrenzte Anwesenheitszeiten und Personenzahlen,
  • Zutrittsberechtigungen,
  • Abstandsregeln,
  • Mund-Nasen-Bedeckung,
  • Schließung von Sozialräumen,
  • vorerst kein Reit-/Fahr- und Voltigierunterricht,
  • Reithallen zur kontrollierten Bewegung nutzbar.

Es tut uns leid, noch nichts Verbindliches vorlegen zu können! Wie haben aber die Zusage des SMS, dass bis zur Herausgabe des neuen Leitfadens der alten Leitfaden vom April 2020 heranzuziehen ist.

 

Wir bleiben dran und informieren schnellstmöglich unter www.pferdesport-sachsen.de

 

Bleibt gesund!


LV und Tierärztekammer verlängern Vereinbarung zum Einsatz von Turniertierärzten bis Ende 2023

Montag, 14. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die am 14. Dezember 2017 zwischen dem Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. und der Sächsischen Landestierärztekammer unterzeichnete Vereinbarung wurde – vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 verlängert.

 

Die Bestandteile der bisherigen Vereinbarung bleiben somit in Kraft. Diese beinhaltet u.a. die Vereinbarung zu einer ständigen Anwesenheit eines Tierarztes während Prüfungen gemäß Leistungsprüfungsordnung (LPO) im Freistaat Sachsen.

 

Ausnahmen gelten für folgende Prüfungen/Wettbewerbe, bei denen eine Rufbereitschaft für die Zeit der Prüfungen vereinbart werden kann, wobei die Anwesenheit des Tierarztes innerhalb von 30 Minuten gewährleistet sein muss:

  • Dressur- und Spingprfg.en der Kl. E
  • Dressurprüfungen der Kl. A und L
  • Voltigierprüfungen Wettbewerbe nach WBO (außer Wettbewerbe im Gelände

Für den Einsatz bei Turnieren dürfen nur Tierärzte verpflichtet werden, die auf der Liste der Sächsischen Landestierärztekammer als Turniertierärzte geführt werden.

 

Die Aufgaben der Turniertierärzte richten sich neben der Einhaltung der Berufsordnung auch nach den Bestimmungen der LPO und der Landeskommission Sachsen. Sie umfassen insbesondere:

  • Pferde-/Fitnesskontrollen
  • Verfassungsprüfungen
  • Medikationskontrollen
  • Kontrolle der Equidenpässe inkl. Impfschutz
  • Einsatz bei Veterinärmedizinischen Notfällen bzw. Behandlungen
  • Beraterfunktion in Tierschutzfragen

Hier gehts zur Liste der Turniertierärzte und hier zum Downloadbereich mit der Vereinbarung und dem Mustervertrag über die Tierärztliche Turnierbetreuung.


Haus des Pferdes in Moritzburg vorerst für Besucher geschlossen

Montag, 14. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Leider bleibt das Haus des Pferdes gemäß staatlichen Vorgaben ab heute vorerst geschlossen. Die Geschäftsstellen des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V., des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e. V. und der Verlag Sachsens Pferde GmbH sind jedoch besetzt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch erreichbar und stehen unter den bekannten Mailadressen zur Verfügung.

 

Wir hoffen, wir können bald wieder persönlich für Sie da sein und wünschen Ihnen bis dahin eine ruhige Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein glückliches Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!


FN-Infofilm zTh Hygiene in Reitschulen: beispielhaftes Hygienekonzept und Argumentationshilfe für Gruppenunterricht

Freitag, 11. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Sport ist ein wichtiger Faktor für das gesunde Aufwachsen von Kindern. Um die Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen für die Kinder zu minimieren und weil entsprechende Hygienekonzepte bestehen, spricht sich der organisierte Sport dafür aus, dass Reitunterricht auch in Gruppen wieder erlaubt wird. Dass gerade im Reitsport Bewegung auch in der Gruppe infektionsfrei möglich ist, zeigt Reitschulbetreiberin Ulrike Mohr. Sie hat einen Film gedreht, der zum einen den Behörden aufzeigt, dass Gruppenunterricht mit maximalem Infektionsschutz geht. Zum anderen können andere Reitschulen diesen Film als Argumentationshilfe im Gespräch mit ihren örtlichen Behörden einsetzen.

"Aus den Gesprächen mit vielen anderen Reitschulen wurde mir klar, dass die Ämter sich nicht vorstellen können, wie es in einer Reitschule abläuft und warum es möglich ist, den dort üblichen Gruppenunterricht zuzulassen." So sei sie auf die Idee mit dem Film gekommen, erklärt Pferdewirtschaftsmeisterin Ulrike Mohr, die vier Kinderreitzentren in drei Bundesländern betreibt. "Die Kinder leiden unter den pandemiebedingten Einschränkungen. Gerade das Pferd bietet Bewegung verbunden mit sozialer, emotionaler und körperlicher Nähe. Hier kann infektionsfrei mit dem Pferd oder Pony gekuschelt werden. Und das auch im Gruppenunterricht, denn mit und auf dem Pferd haben die Reitschüler automatisch großen Abstand zueinander." Zudem bewegen sich die Kinder überwiegend draußen. Selbst in der Reithalle herrschen – anders als in geschlossenen Sporthallen – Außenbedingungen.

 

"Wir sehen die Not der Kinder und auch der Reitschulen. Deshalb unterstützen wir die Initiative von Ulrike Mohr und machen diesen Film möglichst vielen Reitschulen für ihre Gespräche mit den örtlichen Behörden zugängig", sagt Thomas Ungruhe von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Leiter der Abteilung Vereine, Umwelt, Breitensport, Betriebe. Der Film findet sich zusammen mit Empfehlungen für das Gespräch mit Behörden auf der FN-Homepage bei den Tipps für Vereine unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus. "Zeigen Sie den Film bei Ihrem persönlichen Termin mit den Ämtern. Dann werden Ihre Argumente und Ihre Erklärungen leichter verständlich."

 

Inhaltlich ist der Film ein Appell an die Entscheider in den Behörden, Reitschulen für die Kinder offenzuhalten. Gestützt wird das Anliegen im Film durch die Aussagen eines Arztes und einer Kinderpsychologin. Eine Krankenhaushygieniekerin und Virologin bestätigt, dass das Infektionsrisiko in Reitschulen vor dem Hintergrund der Abläufe im Reitunterricht als auch der Hygienekonzepte gering ist. Auch die Deutsche Sportjugend (dsj) spricht sich dafür aus, dass der Kinder- und Jugendsport in Coronazeiten differenziert ermöglicht wird: "Der organisierte Sport wird natürlich auch künftig alles daransetzen, bei der Eindämmung der Corona-Pandemie mitzuhelfen. Gleichzeitig besteht die Herausforderung, den zwingend notwendigen Infektionsschutz mit der emotionalen und körperlichen Gesundheit, dem so wichtigen Kinderrecht auf Erholung, Spiel und Freizeit und dem Recht auf Bewegung von Kindern und Jugendlichen in Einklang zu bringen", heißt es in einem Positionspapier der dsj, in dem sie einen Vier-Stufen-Plan für den Kinder- und Jugendsport vorstellt.


Information des DOSB: Frist bis 31. Dezember bzgl. Gebührenbefreiung Transparenzregister für Sportvereine

Mittwoch, 9. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

In einem Brief an seine Mitgliedsverbände informierte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) unlängst über den neusten Stand zum Thema Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine im Transparenzregister. Nach einer Beschwerde beim Bundesministerium der Finanzen informierte der DOSB im Januar 2020 darüber, dass Sportvereine von diesen Gebühren auf Antrag befreit werden können. Die damalige Empfehlung lautete, dass sich Vereine nicht proaktiv beim Bundesanzeiger bzw. Transparenzregister melden, sondern abwarten sollen, ob ihnen überhaupt ein Gebührenbescheid zugeht. Es hat sich nun herausgestellt, dass der Verlag in diesem Jahr kaum oder gar keine Bescheide versendet hat und offenbar wieder – wie schon für den Zeitraum 2017 bis 2019 – drei Jahre abwartet, um dann die recht niedrigen Gebühren für 2020 - 2022 zusammen zu erheben (pro Jahr 4,80 Euro).

 

Durch eine Regelung in § 4 der "Transparenzregistergebührenverordnung" entsteht nun leider die Notwendigkeit, den Befreiungsantrag für 2020 doch noch bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen, da eine spätere Antragstellung nicht rückwirkend gelten würde.

 

Auf Nachfrage des DOSB hat die zuständige Mitarbeiterin des Transparenzregisters erläutert, dass zur Fristwahrung zunächst eine formlose E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de ausreicht. Der Verein erhält dann eine Eingangsbestätigung und wird ggf. um Einreichung fehlender Unterlagen aufgefordert. Dies sind neben dem Antrag (am besten auf einem eingescannten Briefbogen des Vereins) ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein "Nachweis über die Berechtigung, den Antrag für den Verein zu stellen" (Auszug aus dem Vereinsregister).


neue CoronaSchVO ab 1.12.2020: Inzidenzwerte der Neuinfektionen und regionale Regelungen entscheidend

Mittwoch, 2. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Erneut angepasst und endlich fertig! Seit gestern gilt im Freistaat Sachsen die neue Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO). Nach der Klärung offener Fragen mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), haben wir heute nun unsere Handlungsempfehlungen inkl. Hygienekonzeption für den Pferdesport im Freistaats Sachsen angepasst. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch!

 

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen bringt die neue CoronaSchVO sächsischen Sportvereinen und Sporttreibenden nicht die erhoffte Erleichterung. Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebes mit Ausnahme des Individualsports – sprich auch des Pferdesports – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand pro abgegrenzter Sportfläche einer Sportstätte, auf Grundlage eines Hygienekonzeptes und unter Beachtung der Empfehlung der Fachverbände sind nach wie vor zu schließen. Neu ist, dass sich weitere Einschränkungen dieser Grundsatzregelungen anhand der Verfügungen der Landkreise und Kommunen ergeben können, die diese gemäß den Neuinfektionen und dem jeweiligen Inzidenzwert festlegen. Es ist somit unabdingbar, sich mindestens täglich zu informieren und an die regionalen Vorgaben zu halten. Auch im Falle von zeitlich befristeten Ausgangsbeschränkungen darf der Hausstand zur (Not-)Versorgung unserer Pferde verlassen werden. Hierfür gilt sinngemäß der bereits im April 2020 durch das SMS erlassene Leitfaden für pferdehaltende Vereine und Betriebe mit Publikumsverkehr zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden im Freistaat Sachsen unter den Maßgaben der Corona-Schutz-Verordnung.

 

Das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregelungen und das Anpassen an die regionalen Vorgaben ist und bleibt auf jeden Fall unumgänglich. Dazu gehört auch die Kontakterfassung und die Beschränkung der Personenzahl und Anwesenheitsdauer auf der Reitanlage inkl. Stallungen und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

 

Auf unserer Corona-Infoseite gibts ausführliche Informationen rund um Corona im Pferdesport in Sachsen.

 

Bitte seien Sie vernünftig und zeigen mit Eigenverantwortung und Augenmaß, dass wir Pferdesportler unser vermeintliches Privileg nicht ausnutzen! Bleiben Sie gesund!


PARTNER PFERD 2021: Leipziger Messe PARTNER PFERD 2021 wird um zwei Monate verschoben

Dienstag, 1. Dezember 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Trotz großer Zuversicht und Motivation seitens der Leipziger Messe und EN GARDE Marketing GmbH kann die PARTNER PFERD, präsentiert von der Sparkasse Leipzig und der Sparkassen-Finanzgruppe Sachsen, aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklungen nicht wie geplant vom 14. bis 17. Januar 2021 stattfinden. Um den Termin ein Jahr vor dem Weltcup-Finale in Leipzig dennoch halten zu können, wird das hochkarätige Pferdesportevent um zwei Monate auf den 18. bis 21. März 2021 verschoben.

 

Nach Prüfung aller Möglichkeiten ist nach aktuellem Stand eine Durchführung der PARTNER PFERD, präsentiert von der Sparkasse Leipzig und der Sparkassen-Finanzgruppe Sachsen, vom 14. bis 17. Januar 2021 nicht in der Qualität möglich, wie Aussteller, Besucher und Aktive es von dem internationalen Fünf-Sterne-Turnier gewohnt sind. Die Einschnitte wären zu groß. Aus diesem Grund haben sich die Leipziger Messe sowie EN GARDE in enger Abstimmung mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN), dem Weltreiterverband (FEI) und den Sponsoren des Turniers, auf einen Alternativtermin vom 18. bis 21. März 2021 geeinigt.

 

"Wir halten es für sehr wichtig, ein Jahr vor dem Weltcup-Finale in Leipzig an der Veranstaltung 2021 festzuhalten", erklärte der geschäftsführende Gesellschafter von EN GARDE, Volker Wulff. "So arbeiten wir alle gemeinsam auf Hochtouren an der Umsetzung des Pferdesportevents." "Die PARTNER PFERD ist als Frühjahrsevent fest im Turnierkalender verankert. Wir werden also alles in unserer Macht Stehende tun, damit Turnier und Ausstellung so sicher wie möglich im März stattfinden können", sagt Martin Buhl-Wagner, Geschäftsführer der Leipziger Messe. Mit der Verlegung des Reitsportturniers, verschiebt sich auch die Ausstellung der PARTNER PFERD auf den März, die traditionell untrennbar mit dem Pferdsportevent verbunden ist. Weitere Informationen zu bereits gebuchten Ständen oder Turnierkarten erhalten Aussteller und Besucher in den kommenden Tagen.

 

PARTNER PFERD | 18. – 21. März 2021:

Sparkassen-Cup · Longines FEI Jumping World Cup™ FEI Driving World Cup™ · Ausstellung Leipziger Pferdenacht · Sparkassen Sport-Gala

Traditionell zu Beginn des Jahres vereint die PARTNER PFERD hochkarätigen Turniersport mit einer umfassenden Ausstellung, die alles bietet, was das Reiterherz begehrt. Ein spannendes Rahmenprogramm für Groß und Klein ergänzt das vielfältige Angebot und macht die PARTNER PFERD in Leipzig jährlich zum Highlight für Pferdesportfans, Profi- und Hobbyreiter und Pferdeliebhaber.

 

Die PARTNER PFERD im Internet:

www.partner-pferd.de

www.facebook.com/partnerpferdleipzig

www.instagram.com/partnerpferdleipzig/

 

Sie erhalten diese Pressemitteilung im Auftrag der EN GARDE Marketing GmbH.

Pressekontakt:

FEI Weltcup Springen und Fahren, Voltigieren und Show

EN GARDE Marketing GmbH

Kirsten Maier

EquiWords • Agentur für Medien- und Pressearbeit im Reitsport

Im Grund 1 • 71397 Leutenbach

Telefon: (0151) 424 300 65

E-Mail: maier@equiwords.de

 

Ausstellung und Rahmenprogramm:

Leipziger Messe GmbH

Cäcilia Sauer

Messe-Allee 1 • 04356 Leipzig

Telefon: (03 41) 678-6545

E-Mail: c.sauer@leipziger-messe.de


Lehrgangstermine für 2021 veröffentlicht

Samstag, 28. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Nach wie vor hat die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen vor dem Corona-Virus uns und unseren Alltag mit den Pferden fest im Griff. Trotzdem oder gerade deswegen schaut der Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. mit seinen Disziplinausschüssen und Landestrainern nach vorn und plant in der gewohnten Form eine Turnier- und Leistungssportsaison 2021.

 

Aus diesem Grund wurden Lehrgänge für Kadersportler und ambitionierte Reiter, Fahrer und Voltigierer geplant. Neben der gewohnten Veröffentlichung im Verbandsmagazin PFERDE in Sachsen und Thüringen Ausgabe 12/2020, haben wir eine Übersicht der bisher geplanten Lehrgänge zusammengestellt.

 

Übersicht der Lehrgänge 2021

 

Weitere Infos gibt es s in der jeweiligen Lehrgangsausschreibung oder bei den dort benannten Personen. Wir freuen uns schon jetzt auf die Leistungssportsaison 2021!


Antragstellung auf »Novemberhilfe« ab sofort online möglich

Donnerstag, 26. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Novemberhilfe bietet zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Die vom Teil-Lockdown betroffenen Branchen können nun ab sofort die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen. Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch über die soeben freigeschaltete Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Pro Schließungswoche werden den betroffenen Unternehmern und Betrieben Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Konkret geht es um die Deckung der Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller.

 

Die »Überbrückungshilfen II« des Bundes können ebenfalls weiter beantragt werden. Dies sind die fortlaufenden Unterstützungen für die Monate September bis Dezember, die per Steuerberater auch über die Plattform des Bundes beantragt werden können. Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

 

Andere Leistungen für den Förderzeitraum November, wie Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld, welche in dem Monat gewährt werden, werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Auch Umsätze, welche im November 2020 etwa durch den Außerhaus-Verkauf oder die Beherbergung von Geschäftsreisenden erzielt wurden und mehr als 25 Prozent des Monatsumsatzes entsprechen, werden auf die Umsatzerstattung angerechnet. Damit soll eine Überkompensation ausgeschlossen werden.

 

Davon ausgenommen sind Restaurants, für die es eine Sonderregelung gibt. Umsätze des Außerhausverkaufs werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Damit wird die Ausweitung des Geschäfts während der Schließung begünstigt.

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

FAQ zu Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbstständige

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html


Urteil des Bundesfinanzhofs ergiebig: keine Umsatzsteuer auf gewonnene Preisgelder

Donnerstag, 19. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Preisgelder für die erfolgreiche Teilnahme an einem Turnier keine steuerbare Leistung sind. Die Preisgelder unterliegen damit nicht der Umsatzsteuer. Die entscheidende Begründung ist, dass Preisgelder nicht garantiert sind, sondern nur erfolgsabhängig gezahlt werden.

 

"Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass Pferde-Eigentümer keine Umsatzsteuer auf die von ihren Pferden gewonnenen Preisgelder zahlen müssen. Das entlastet den gesamten Pferdesport", sagt Rainer Reisloh, Geschäftsführer des Bereichs Personal und Finanzen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dies bereits im Jahr 2016 so entschieden. Deshalb sollten Pferde-Eigentümer zusammen mit ihren Steuerberatern nun auch eine rückwirkende Erstattung der bereits entrichteten Umsatzsteuer auf Preisgelder in vergangenen Jahren prüfen.

 

Weitere Informationen zu dem Urteil mit dem Aktenzeichen XI R 25/18 gibt es auch auf der Internetseite des Bundesfinanzhofs unter
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010199/


Sächsischer Voltigierer Leonel Gelke in Nachwuchskader Einzelvoltigieren nominiert

Donnerstag, 19. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die AG Nachwuchs des Ausschuss Voltigieren des Deutschen Olympiade Komitees für Reiterei (DOKR) hat zum Jahresende die Nachwuchskader (NK 1 / NK 2 Junioren, NK 1 U21) im Einzelvoltigieren für 2021 aufgestellt. Da aufgrund der Corona-Pandemie nahezu alle Voltigierturniere ausfallen mussten, erfolgte die Nominierung im Wesentlichen auf Basis eines Lehrgangs am letzten Oktober-Wochenende in Warendorf.

 

Unter den Nominierten ist dabei mit Leonel Gelke auch ein sächsischer Voltigierer. Der Leipziger, der eigentlich Teil der Voltigiergruppe des Reitclub Leipzig Knauthain e.V. ist, trainiert erst seit knapp einem Jahr Einzelvoltigieren am Landesleistungsstützpunkt Voltigieren in Delitzsch. Aufgrund seiner sehr guten Leistungen wurde er im Nachgang des Lehrgangs am Bundesleitungszentrum in den Nachwuchskader 2 Herren nominiert.

 

Wir gratulieren recht herzlich und drücken ihm und seinem Longenführer Peter Wagner und Voltigierpferd Sandox vom RVV Schenkenberg e.V. die Daumen für die kommende Saison 2021.


FN startet Umfrage zur Überarbeitung der WettBewerbsOrdnung (WBO) 2024

Donnerstag, 19. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Aktuell sind die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) sowie die Landesverbände Pferdesport mit der Überarbeitung der sogenannten WettBewerbsOrdnung für den Breitensport, kurz WBO beschäftigt. Dabei soll auch die Meinung Derjenigen erfragt werden, die aktuell im WBO-Bereich aktiv sind. Sportler, Prüfer oder Trainer egal. Jede Meinung zählt!

 

Den Fragebogen gibt’s HIER. Einfach ausfüllen und an uns zurücksenden:
E-Mail info@pferdesport-sachsen.de oder Fax 035207 – 89613

 

Danke!

Ausschuss Allgemeiner Pferdesport des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V.


neue CoronaSchVO per 13.11.2020: kaum Änderungen für Sport

Sonntag, 15. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Am Freitag, dem 13. November 2020 hat der Freistaat Sachsen eine Neufassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht.

 

Die enthaltenen Änderungen wirken sich zwar nicht unmittelbar auf den (Pferde)Sport aus – Reiten als Individualsport bleibt erlaubt, dennoch hat der Landessportbund Sachsen e.V. in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie dem Sächsischen Staatsministerium des Innern seine FAQs angepasst und die interpretierenden Formulierungen in Bezug auf den Sport und die zulässigen und nicht zulässigen Dinge präzisiert.

 

Wir haben daraufhin unsere Handlungsempfehlungen an den entsprechenden Stellen angepasst und neu formuliert. Die aktualisierten Dokumente und weiterführende Infos finden Sie wie immer auf unserer Corona-Infoseite.

 

Bleiben Sie gesund!


Turnierplan 2021 veröffentlicht: Sächs. Meisterschaften und LBE sowie Championate geplant

Freitag, 13. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Neben den aktuell zu bearbeitenden Corona-Themen verliert der Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. und die Landeskommission den Blick für die Fortsetzung des Pferdesports im Wettkampf – sofern wieder möglich – nicht und hat im Zuge der erforderlichen Saison- und Terminplanung für das Turnierjahr 2021 einen Turnierplan erstellt.

 

In enger Abstimmung mit den Ausrichtern sowie den Kooperationspartnerinnen und -partnern wurde dabei auch über die Durchführbarkeit und Terminierung der Sächsischen Meisterschaften, Landesbestenermittlungen sowie Championaten und Bundesveranstaltungen im Freistaat Sachsen als wesentliche Höhepunkte im Verbandsbereich diskutiert und entschieden.

 

Hier finden Sie nun den bisherigen Terminplanungsstand (Stand 13.11.2020, 11.00 Uhr):

 

Turnierplan 2021

Übersicht der Sächsischen Meisterschaften und Championate

 

Die Terminübersichten stellen einen Planungsstand dar, wurden nach der derzeitigen Sachlage erstellt und unterliegen – je nach den Entwicklungen der Coronapandemie und den Vorgaben des Freistaates Sachsen – dynamischen Veränderungen. Ob und mit welchen Einschränkungen die gelisteten Veranstaltungen stattfinden können und werden, wird selbstverständlich zu gegebener Zeit geprüft und entschieden.

 

Bleiben Sie gesund!


FN-Info: Überblick über Novemberhilfe u.a. für Betriebe, Selbständige, Vereine

Mittwoch, 11. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen haben im Zuge der Corona-Krise ein weiteres finanzielles Hilfsprogramm in Höhe von zehn Milliarden Euro beschlossen. Das Programm „Novemberhilfe“ ist für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und andere Einrichtungen bestimmt, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Die Antragsbedingungen wurden nun veröffentlicht.

 

Aus den FAQ der Ministerien zur „Novemberhilfe“ gehen folgende Informationen darüber hervor, welche Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen antragsberechtigt sind:

 

Die „Novemberhilfe“ des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind. Auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt.

 

Diejenigen Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sollen auch direkt antragsberechtigt sein. Dies gilt für alle Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet, die von der Schließungsanordnung direkt betroffen sind.

 

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).

 

Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld. Reine Liquiditätshilfen, wie zum Beispiel rückzahlbare KfW-Kredite, werden nicht angerechnet.

 

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) empfiehlt auch Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und anderen Einrichtungen, die in den Bereichen Pferdesport und Pferdezucht tätig sind, die Antragsbedingungen für die Novemberhilfe zu prüfen und Anträge zu stellen.

 

Wie die Ministerien mitteilen, können die Anträge in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

 

Weitere Informationen über finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise stellt die FN auch in ihren FAQ auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus zur Verfügung. Eine Übersicht mit den Förderprogrammen von Bund und Ländern ist unter der Frage „An wen kann ich mich in meiner finanziellen Notlage wenden?“ zu finden.

 

Quelle: FN aktuell


Besuchszeiten Haus des Pferdes in Moritzburg: Geschäftsstelle bleibt geöffnet

Freitag, 6. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Sehr geehrte Besucher,
liebe Pferdefreunde,

 

trotz der aktuellen Lage sind wir für Sie da und bleiben für Sie erreichbar!

 

Das Haus des Pferdes bleibt größtenteils geöffnet und die Geschäftsstellen des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V., Verlag Sachsens Pferde GmbH sowie Verein zur Förderung von Pferdezucht und -sport im Freistaat Sachsen e.V. und der Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. in Moritzburg sind besetzt.

 

Vorerst bleibt das Erdgeschoss – hier befinden sich die Büros des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V. und des Verlags Sachsens Pferde GmbH – für Laufkundschaft zugänglich.

 

Die Kollegen des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e.V. bitten um Voranmeldung.

 

Bitte tragen Sie beim Betreten einen Mund-und-Nasen-Schutz!

 

Natürlich sind wir für Sie auch telefonisch erreichbar und stehen unter den bekannten Mailadressen zur Verfügung.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Die Geschäftsführungen von

Landesverband Pferdesport Sachsen e.V.

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.

Verlag Sachsens Pferde GmbH

Verein zur Förderung von Pferdezucht und -sport im Freistaat Sachsen e.V.


neue CoronaSchVO per 3.11.2020: Pferdesport bleibt möglich

Dienstag, 3. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Endlich fertig! Nach den wie angekündigt ausstehenden Rücksprachen und Klärungen verschiedener Formulierungen der seit gestern gültigen SächsCoronaSchVO, haben wir heute nun unsere Handlungsempfehlungen inkl. Hygienekonzeption für den Pferdesport im Freistaats Sachsen angepasst.

 

Mit der Veröffentlichung des Landessportbundes Sachsen (LSB) und der abgestimmten Auslegung der Formulierungen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), wurden heute unsere Auslegung der neuen Regularien bestätigt.

 

Kurzgefasst für den Pferdesport in Sachsen …

  • Alle Sportanlagen des Freizeit- und Amateurbetriebs sind grundsätzlich zu schließen, dürfen aber für Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand oder als Schulsport betrieben wird geöffnet bleiben.
  • Gemäß Begriffsverständnis des LSB für Individualsport wäre Reiten, Fahren und Einzelvoltigieren weiterhin erlaubt. Doppel- und Gruppenvoltigieren vorerst nicht.
  • Weitere Ausnahmen der Schließung von Sportanlagen gelten für das organisiertes Training und Sportwettkämpfe ohne Publikum für Individualsportarten – Reiten, Fahren und Einzelvoltigieren – sowie für Sportlerinnen und Sportler, für die a) für die ein Arbeitsvertrag besteht …., b) die dem Bundeskader (OK, PK, NK1) und NK2 des DOSB bzw. dem Spitzenkader des DBS angehören oder die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum – z. B. Landeskader des LVP – im Freistaat Sachsen.
  • Das Betreten und Arbeiten auf den Sportanlagen des Freizeit- und Amateurbetriebs und demnach ist auch die Pflege der Sportanlagen zulässig.
  • Bei den Sportstätten wird keine Unterscheidung zwischen Außen- und Innensportstätten getroffen, somit sind Reitplätze und -hallen nutzbar.
  • Von der Durchführung von Sportabzeichen und damit verbundenen Lehrgängen ist vorerst abzusehen.
  • Vereinsfeiern sind aktuell nicht mehr zulässig.
  • Notwendige Gremiensitzungen und Mitgliederversammlung sind unter Hygieneauflagen möglich.
  • Für das Betreiben der Sportanlagen ist ein schriftliches Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen, das von der zuständigen Gesundheitsbehörde kontrolliert werden kann. Es muss u.a. Angaben zur Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln, der Anzahl der Sportler auf der Anlage, dem Hygienebeauftragten sowie der Kontaktdatenerfassung der anwesenden Personen zur Nachverfolgung von Infektionen enthalten.

Das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregelungen bleibt auf jeden Fall unumgänglich. Dazu gehört auch die Kontakterfassung und je nach örtlichen Gegebenheiten auch wieder die Beschränkung der Personenzahl und ggf. Anwesenheitsdauer auf der Reitanlage inkl. Stallungen und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

 

Bei allem Aufatmen, das die Ausnahmeregelung für uns Pferdesportler schafft, bitten wir eindringlich darum, dieses Privileg nicht auszunutzen und solidarisch mit den anderen Sportlern der Mannschafts- und Teamsportarten zu sein!

 

Bitte bleibt diszipliniert bei der Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte, damit die Versorgung und Bewegung unserer Vierbeiner auch in den nächsten Wochen gewährleistet bleibt! Neben der sozialen Verantwortung zum Schutz unserer Mitmenschen vor dem Virus tragen wir Pferdesportler auch die Verantwortung für das Wohl unserer Tiere!

 

Auf unserer Corona-Infoseite gibt’s ausführliche Informationen rund um Corona im Pferdesport in Sachsen.

 

Bleibt gesund!


Finals der Albedyll-Förderserien und Qualifikation MDJC in Prussendorf: Therese Billig wird 3te in Children-Wertung

Sonntag, 1. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Auch die sächsischen Dressurreiter brillierten an diesem Wochenende im Rahmen ostdeutscher Jugend-Förderserien beim Turnier am 31.10.-1.11. in Prussendorf. Nach ihrem Sieg in der gestrigen Einlaufprüfung erritt sich die erst 10-jährige Therese Billig mit ihrem Faro Shen beim heutigen Finale des diesjährigen Albedyll Children-Förderpreises – unterstützt durch die bundesweite Childrenförderung der Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) – den 3ten Platz. Das Paar fiel übrigens beim Talent-Scouting Dressur des LVP im vergangenen Winterhalbjahr bereits sehr positiv auf. Im August wurde Therese Landesmeisterin U14 und nun sind sie drittbesten Paar der ostdeutschen U14-Reiter.

 

Im Albedyll-Jugend-Förderpreis der U18 Reiter platzierte sich mit Julius Lattermann und Darling als Siebte ebenfalls ein sächsisches Paar im starken ostdeutschen Feld. Im Sattel von Lodur ging der Gompitzer auch in der Qualifikation des Mitteldeutschen JugendCup Dressur (MDJC) an den Start, genau wie Franziska Vos mit Sine Nobilitate. Getreu dem Motto “Ladies first” platzierte sich hier Franziska auf Platz fünf vor Julius als Sechster. Vielen Dank auch an den Landesverband Sachsen-Anhalt für die Durchführung der Veranstaltung unter erschwerten Bedingungen und das gesamte Prussendorfer Team!


Finale der Sächsischen Springtour by Tom Büttner in Gompitz: Charlotte Wirthgen siegt

Sonntag, 1. November 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Beim Finale der diesjährigen Sächsischen Springtour by Tom Büttner am 31. Oktober in Gompitz siegte Charlotte Wirthgen mit zwei Nullrunden und der schnellsten Zeit im Sattel von Limette. Genau über solch einen, nämlich einen Springsattel der Firma Prestige Italia, darf sich die junge Reiterin vom RFV Schloß Röhrsdorf e.V. nun für ein Jahr freuen.

 

Auf den Plätzen zwei und drei folgen Antonia Göbel mit Shakira/RFV Obercarsdorf u.Umg. e.V. und Joy Grigoleit mit Famira/RV Gestüt Grimma-Bahren e.V. Die Plätze vier bis zehn wurden erritten von Emelie Marie Schmelzle mit C’est Mary Lou/Reit- und Turniergemeinschaft Gut Graßdorf e.V., die ein ärgerlicher Abwurf am letzten Sprung im Stechen vom Sieg trennte, Alfons Mittasch mit Chesterfield-Blue/RFV Baschütz e.V., Fabienne Bender mit Samys Girn/RV St. Georg Burgstädt e.V., Marie-Helen Wolf mit Lorbas/RFSG Lgl-Niedersteinbach e.V., Imke Friederike Arndt mit Hansine sowie Leonie Seidel mit Lunatico/beide RFV Görlitz e.V. und Pita Schmid mit Sietlands Catrina/SV Langenstriegis Grün-Weiß e.V.

 

Herzlichen Dank an die Sattlerei Tom Büttner für die großzügige Übernahme dieser nachhaltigen Springserie auf dem Niveau der Kl. L. Ein dickes Dankeschön im Namen alle Reiter geht auch an das Gompitzer Team, dass kurzentschlossen die Durchführung des Finalspringen übernommen hat!


Neue CoronaSchvo ab 2.11.: Reiten als Individualsportart möglich, Training und Sportwettkämpfe ohne Publikum voraussichtlich auch

Samstag, 31. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Um die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen, hat das sächsische Kabinett gestern Abend eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 2. bis einschließlich 30. November 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um.

 

Lt. Verordnung § 4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten (1) Punkt 6 sind die "Öffnung und das Betreiben mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote" von "Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie deren Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und Sportler,

 

a) für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, oder

b) die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen, […] ” verboten.

 

Das Reiten gilt als Individualsportart und ist somit unter den o.a. Vorgaben zulässig. Dies gilt unserer Lesart zufolge auch für “organisiertes Training und Sportwettkämpfe ohne Publikum”. Leider wurde zur aktuellen CoronaSchVO keine ergänzende Allgemeinverfügung verfasst, die das Thema Sport weiter konkretisiert. Wir werden uns somit schnellstmöglich mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) und den zuständigen Ministerien abstimmen und anschließend unsere Handlungsempfehlungen anpassen.

 

So lange weisen wir einmal mehr darauf hin, dass im Zweifelsfall mit dem Ordnungs-/Gesundheitsamt vor Ort für den Einzelfall zu klären ist, in welchen Rahmen "organisiertes Training und Sportwettkämpfe ohne Publikum" gestattet werden. Das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregelungen ist auf jeden Fall unumgänglich. Dazu gehört auch die Kontakterfassung und je nach örtlichen Gegebenheiten auch wieder die Beschränkung der Personenzahl und ggf. Anwesenheitsdauer auf der Reitanlage inkl. Stallungen und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Neben der sozialen Verantwortung zum Schutz unserer Mitmenschen vor dem Virus tragen wir Pferdesportler auch die Verantwortung für das Wohl unserer Tiere! Umso wichtiger ist die Disziplin bei der Umsetzung der Hygiene- und Schutzkonzepte, damit die Versorgung & Bewegung unserer Vierbeiner auch in den nächsten Wochen und über die Winterzeit gewährleistet bleibt!

 

Hier weitere für uns Pferdesportler sowie die Vereine und Betriebe relevante Auszüge der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020:

 

§ 1
Grundsätze
(1) Jeder wird anlässlich der Corona-Pandemie angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten und sind weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung zu beachten (Kontaktbeschränkung). Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, einschließlich Arbeitsstätten.
[…]

 

§ 2
Kontaktbeschränkung, Abstandsregelung

(1) Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen gestattet. Private Ansammlungen, Zusammenkünfte, Veranstaltungen sowie Feiern in eigener Häuslichkeit sind mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen oder mit insgesamt maximal fünf Personen gestattet.
(2) In Einrichtungen und bei Angeboten nach § 5 ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
[…]

 

§ 4
Schließung von Einrichtungen und Angeboten
(1) Verboten sind die Öffnung und das Betreiben mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote von:
[…]
6. Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie deren Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und Sportler, a)für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, oder b)die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen,
[…]
(2) Von dem Verbot nach Absatz 1 sind das Betreten und Arbeiten durch Betreiber und Beschäftigte nicht erfasst.

 

§ 5
Einrichtungen, Betriebe und Angebote mit Hygienekonzept und Kontaktdatenerhebung
(1) Die nicht nach § 4 Absatz 1 verbotenen Einrichtungen, Betriebe und Angebote sind unter Einhaltung der Hygieneregelungen nach den Absätzen 2 bis 4 sowie der Kontaktdatenerhebung nach Absatz 6 zulässig.
[…]
(4) Auf der Grundlage der in Absatz 3 genannten Empfehlungen und Vorschriften ist ein eigenes schriftliches Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen. Dieses muss insbesondere die Abstandsregelung zu anderen Personen sowie weitere Hygienemaßnahmen beinhalten. Das Hygienekonzept benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Die zuständige Behörde kann das Hygienekonzept und seine Einhaltung überprüfen.
[…]
(6) Personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen sind durch Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen, Angeboten und Betrieben die nicht nach § 4 Absatz 1 verboten sind, zu erheben; […]

Zu diesem Zweck sind folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten: Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Postleitzahl der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs. Diese Daten sind, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden vorzuhalten. Auf Anforderung sind sie an diese zu übermitteln; eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist unzulässig, soweit sich aus bundesrechtlichen Vorschriften nichts anderes ergibt. Die Daten sind unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten.
[…]

 

§ 8
Maßnahmen der zuständigen kommunalen Behörden
(1) Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Dazu gehört insbesondere die Anordnung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Die Maßnahmen sind ortsüblich bekannt zugeben. 4Ergriffene Maßnahmen sind durch die zuständigen kommunalen Behörden hinsichtlich ihrer weiteren Aufrechterhaltung zu überprüfen.
(2) Für den Fall eines konkreten räumlich begrenzten Anstiegs der Infektionszahlen (Hotspot) sind entsprechend begrenzte Maßnahmen zu treffen.

 

§ 9
Versammlungen

(1) Das Versammlungsrecht im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes vom 25. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 54), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geändert worden ist, bleibt unberührt.
(2) Bei Versammlungen im Sinne des Absatz 1 ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verpflichtend für alle Versammlungsteilnehmer.
2Dies gilt auch für den Versammlungsleiter und Ordner. Unter freiem Himmel sind ausschließlich ortsfeste Versammlungen zulässig. 4§ 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 Satz 1, 3 und 4 gelten entsprechend.
[…]

 

Die vollständige SächsCoronaSchVO vom 30. Oktober 2020 und weitere Informationen des Freistaates Sachsen gibt es unter www.coronavirus.sachsen.de


Wie gehen wir Pferdesportler mit den neuen Beschlüssen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus um?

Freitag, 30. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Wir haben leider noch keine Antwort auf die wohl meist gestellte Frage der letzten zwei Tage: Wie gehen wir Pferdesportler mit den neuen Beschlüssen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus um? Unbestritten gehört der Pferdesport zu den Individualsportarten zählt, somit werden wir unsere Pferde auf alle Fälle weiter bewegen dürfen.

 

Nun gestalten aber die Bundesländer ihre Corona-Schutzverordnungen eigenständig und machen damit unterschiedliche Vorgaben für den Sport. Und genau auf diese Verordnungen warten wir noch. Bitte habt noch ein wenig Geduld. Sobald wir etwas Offizielles haben, werden wir dieses aus fachlicher Sich interpretierten und Empfehlungen im Sinne von Pferdesport und Pferdezucht ableiten.

 

Gemeinsam mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) haben wir uns in Vorbereitung auf die kommende sächsische Corona-Schutzverordnung der Landesregierung dahingehend positioniert, die Durchführung des Vereinssports weiter zu ermöglichen.

 

Im Schulterschluss mit den Argumenten der Deutsche Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) haben wir uns im Vorfeld der Konferenz der Länderchefs mit der Bundesregierung zusammen mit dem Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. an unseren Ministerpräsidenten Kretschmer gewandt und unseren Standpunkt klargemacht und Argumente mit auf den Weg gegeben. Die angedachte Ausnahmeregelung für Individualsportarten ist bereits ein Ergebnis davon, für das wir sehr dankbar sind.

 

Seien Sie sich gewiss, wir argumentieren auf politischer Ebene wo wir nur können und kämpfen, um das Bestmögliche für Pferdesport und -zucht zu erreichen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Position des Landessportbundes Sachsen zu den neuen Bundesbeschlüssen

LSB-Generalsekretär Christian Dahms erklärt: „Wir haben wenig Verständnis dafür, dass dem organisierten Sport in Sachsen nun erneut die Grundlage entzogen wird. Seit Monaten wird in unseren Vereinen und Verbänden sehr diszipliniert mit Hygienekonzepten, Abstandsregeln und Kontakterfassung gearbeitet. Diese Maßnahmen wurden schnell eingeführt und haben sich bewährt. Der für kommenden Montag angekündigte harte Einschnitt ist aus unserer Sicht deswegen nur schwer nachvollziehbar.“

 

„Der sächsische Breiten- und Freizeitsport ist nicht als Hotspot aufgefallen“, so Dahms weiter. „Im Gegenteil, das aktive Sporttreiben ist gut für die Gesundheit und das Immunsystem. Auch im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts wäre es gerade jetzt wichtig, Sportangebote aufrechtzuerhalten – besonders für Kinder, Jugendliche und Senioren. Die Sonderrolle des Profisports stellt die Solidarität der Vereinsmitglieder im Breitensport zusätzlich auf eine unnötige Zerreißprobe. Wir appellieren deswegen an die politisch Verantwortlichen, die Angebote der Sportvereine in der nächsten sächsischen Corona-Schutzverordnung weiter zu berücksichtigen: Riskieren Sie nicht die jahrelange Arbeit von zahlreichen Haupt- und vor allem Ehrenamtlichen! Eine erneute Schließung wäre eine Katastrophe für den sächsischen Vereinssport.“

 

Position des Landessportbundes Sachsen zu den neuen Bundesbeschlüssen

Über allen Beschlüssen der Bundes- und Landesregierungen steht der Appell, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und so viel wie möglich zu Hause zu bleiben. Für Pferdebesitzer ist letzteres leichter gesagt als getan, denn sie tragen die Verantwortung für das Wohl ihrer Tiere. „Das steht zum Glück außer Frage: Wir können weiter zu unseren Pferden gehen, um sie zu versorgen und zu bewegen. Trotzdem müssen wir uns so gut wie möglich an bestimmte Regeln halten, um uns und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Dafür tragen auch wir als Pferdesportler eine gesellschaftliche Verantwortung“, sagt Soenke Lauterbach. Der FN-Generalsekretär betont aber auch: „Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Vereine und Betriebe weiter existieren können, und das können sie nur, wenn weiterhin Reitunterricht stattfindet. Dafür kämpfen wir.“

 

Nun liegt es an den zuständigen Ministerien in den Bundesländern, die gefassten Beschlüsse in Verordnungen umzusetzen. Um den Pferdesport am Leben zu erhalten, treten die FN und ihre Landesverbände mit folgender Position an die Ministerien heran:

  • Der Pferdesport ist kein Kontaktsport und findet in der Regel an der frischen Luft statt. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Umgang mit Pferden und beim Reiten ein Sicherheitsabstand gewahrt wird. Pferdesportlerinnen und Pferdesportler wissen, wie wichtig Disziplin und die Einhaltung von Regeln sind. Sie können sich gut organisieren und nehmen Rücksicht auf andere Menschen. Das haben sie in den vergangenen Monaten bewiesen.
  • Im Pferdesport gibt es mit Reithallen und Reitplätzen große Bewegungsflächen. Schon im Rahmen des Lockdowns im März/April durfte in den meisten Bundesländern mindestens ein Pferd pro 200 Quadratmeter bewegt werden. Mindestens das muss weiter gelten, auch wenn dies im Einzelfall bedeuten kann, dass mehr als zwei Reiter in einer Halle oder auf einem Platz reiten. Da die örtlichen Gegebenheiten auf den Pferdesportanlagen unterschiedlich sind (Größe der Halle/des Platzes, Belüftung), sind keine pauschalen Zahlenvorgaben nötig. Bei Bedarf kann eine Bewegungsfläche auch in mehrere Flächen unterteilt werden.
  • Die Pferdebewegung in der Halle/auf dem Platz bedarf einer fachkundigen Aufsicht, die die Sicherheit gewährt. Diese Aufgabe übernimmt im besten Fall ein/e Trainer/in oder ein/e Reitlehrer/in. Somit ist nach Auffassung der FN auch Unterricht erlaubt, der weniger Training als vielmehr eine Beaufsichtigung und Sicherheitsbegleitung bei der Bewegung von Pferden ist.
  • Die Pferdesportverbände wollen ihre gesellschaftliche Verantwortung weiterhin wahrnehmen und die Maßnahmen der Behörden unterstützen. Daher wird den Vereinen und Betrieben empfohlen, wieder bzw. weiterhin die Anwesenheit der Menschen auf der Anlage zu dokumentieren. Wenn es aufgrund des Platzangebotes auf der Reitanlage erforderlich ist, wird zudem empfohlen, Zeitfenster zu vergeben, um die Zahl der Menschen auf der Reitanlage zu regulieren.
  • Die Verbände haben den Vereinen und Betrieben seit dem Frühjahr umfassende Leitfäden zur Verfügung gestellt, die konsequent angewandt werden, auf den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln beruhen und stetig aktualisiert werden.

„Wir wissen noch immer nicht konkret, wie die Beschlüsse in den Bundesländern umgesetzt werden. Aber fest steht: Wir dürfen den Behörden keinen Anlass für die Schließung von Anlagen geben. Wir müssen immer damit rechnen, dass einzelne Länder, Kommunen oder Ämter die Beschlüsse so konkret auslegen, dass tatsächlich nur maximal zwei Personen oder ein Haushalt gleichzeitig Sport treiben dürfen“, warnt Soenke Lauterbach und appelliert an die Pferdesportler: „Es geht jetzt wieder darum, gemeinsam nach Lösungen und Kompromissen zu suchen. Wir appellieren deshalb auch an das Verantwortungsbewusstsein der Pferdebesitzer und bitten sie darum, ihre Anwesenheit im Stall auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um auch anderen die Chance auf Zeit mit ihrem Pferd zu geben. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die von uns allen einen immensen Verzicht auf den gewohnten Lebensalltag bedeutet. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden, um persönliche Konflikte auszutragen.“

 

Die FN empfiehlt allen Pferdesportlern dringend, zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln einzuhalten. Die Betreiber von Pferdesportanlagen/die Verantwortlichen in den Vereinen sollten unbedingt Hygienekonzepte aufstellen und dafür sorgen, dass die Anwesenheit aller Personen, dazu gehören auch Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, externe Reitlehrer und andere Dienstleister, auf der Anlage dokumentiert und abgestimmt wird, um Menschenansammlungen zu verhindern.

 

Zudem wird die FN die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den Vereinen darin unterstützen, klare Regeln für ihren Betrieb/ihre Anlage aufzustellen – unter angemessener und verantwortungsvoller Berücksichtigung der Betriebsgröße, der vorhandenen Möglichkeiten (Ställe, Plätze, Hallen) sowie der Zahl der Einstaller. Die vorhandenen Möglichkeiten auf den Anlagen müssen also mit Vernunft und Augenmaß so gut wie möglich ausgeschöpft werden. Es geht darum, die Betreuung der Pferde durch die Besitzer oder von ihnen beauftragte Personen sowie Training und Unterricht auch mit externen Trainern zu ermöglichen.


Sitzung der LK Sachsen: Veranstalterkonferenz 2020 abgesagt, Turnierjahr 2021 vorbesprochen

Mittwoch, 28. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Zu ihrer regulären Herbstsitzung haben sich gestern die Mitglieder der Landeskommission Sachsen getroffen. Neben dem Rückblick auf das Turnierjahr 2020, haben die anwesenden Vertreter der Disziplinen und LK-Ausschüsse einen Ausblick auf das kommende Jahr geworfen.

 

Trotz Coronavirus und den damit verbundenen Verschiebungen und Einschränkungen für Veranstalter und Reiter, war die Bilanz des vergangenen Jahres größtenteils positiv. Die Veranstalter haben Großes geleistet, über alle Maßen engagiert Turniersport angeboten und mit Mühe und Herzblut abgewickelt. Herzlichen Dank dafür! Auch die Reiter und ihre Pferde haben die gebotenen Möglichkeiten genutzt und unter außergewöhnlichen Bedingungen tolle Leistungen gezeigt. Besonders erfreulich und bemerkenswert ist, dass alle Landesmeisterschaften und ‑bestenermittlung der Jugendklassen durchgeführt und glückliche neue Medaillenträger ermittelt werden konnten. Ähnliches gilt für die Kreismeisterschaften, Kreis- Kinder- und Jugendspiele sowie die Fördercups und -serien.

 

Für das kommende Jahr und die damit verbundenen Diskussionen und Entscheidungen haben die Mitglieder der LK Sachsen auf Beständigkeit und Zuversicht gesetzt. "Auch wenn die aktuellen Zahlen der Neuinfektionen nichts Gutes erahnen lassen, so gehen wir das kommende Turnierjahr erstmal in gewohnter Weise an und halten an dem Altbekannten fest was Anmeldefristen, Genehmigungsprozedere, Veröffentlichungstermine, Gebühren etc. angeht", fasst die LK-Vorsitzende Simone Stiefelmeyer die Entscheidungen des Gremiums zusammen.

 

Je nach den Entwicklungen und den kommenden Verordnungen und Verfügungen im Freistaat Sachsen, werden kurzfristig Entscheidungen getroffen, um in Abstimmung mit den Veranstaltern die passende Lösung für die jeweilige Situation zu finden.

 

Was die für den 10. November geplante Veranstalterkonferenz angeht, wurde sich allerdings für eine Absage entschieden. Der 10. November 2020 wurde aber als Stichtag der regulären Turnieranmeldungen festgelegt, um anschließend einen verbindlichen Turnierplan zu veröffentlichen. Die Geschäftsstelle der LK Sachsen steht bei Fragen zu den Terminen oder ev. Terminkollisionen und natürlich auch anderen Dingen gern zur Verfügung.

 

Folgende Dokumente wurden in der Sitzung der LK Sachsen bereits beschlossen:

 

Folgende Dokumente wurden in der Sitzung der LK Sachsen besprochen, haben aber bis 10. Nov. noch vorläufigen Status:

 

Folgende Dokumente wurden in der Sitzung der LK Sachsen besprochen, aber der abschließende Beschluss des Präsidiums steht noch aus:

  • Kriterien zur Durchführung der Sächsischen Meisterschaften und Landesbestenermittlungen 2021
  • Gebührenordnung der LK Sachsen und des LV Pferdesport Sachsen 2021

 

Bleiben Sie gesund!


Bundeschampionate 2021: Reiten 11. bis 15. August in Warendorf, Fahren 20. bis 23. August in Moritzburg

Dienstag, 27. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Großes Lob gab es in diesem Jahr für die Bundeschampionate in Warendorf und Moritzburg, die der Corona-Pandemie zum Trotz und unter strengen Hygieneauflagen ausgetragen wurden. 2021 sollen die Bundeschampionate erneut Höhepunkte des Pferdesports in Deutschland sein und wichtige Impulse für Pferdesport und -zucht liefern. Neu ist dabei der Warendorfer Termin: wieder in kompakter Form an einem Wochenende finden hier alle Reitdisziplinen gleichzeitig, bereits vom 11. bis 15. August statt. Die Disziplin Fahren ist aktuell wie gewohnt zusammen mit dem BuCha des Schweren Warmblut vom 20. bis 23. August in Moritzburg angedacht. Weitere Infos, z.B. an welchen Standorten die Qualifikationen zum Bundeschampionat in Sachsen angedacht sind, folgende in den kommenden Wochen. Bleiben Sie gesund!

 

Hintergrund zur Entscheidung, die Bundeschampionate bereits im August 2021 stattfinden zu lassen:

"Der frühe Termin ist vor allem den Europameisterschaften im eigenen Land geschuldet, die – Stand heute – an den ersten beiden Septemberwochenenden in Riesenbeck und Hagen am Teutoburger Wald stattfinden werden. Das letzte Augustwochenende passte auch nicht wegen der WM der jungen Dressurpferde, ein späterer Termin nicht wegen der Springpferde-WM", erklärt Turnierleiter Markus Scharmann die Terminverschiebung, die vorerst nur 2021 gelten soll.

 

"Wir freuen uns schon sehr darauf, hoffentlich wieder viele Zuschauer in Warendorf begrüßen zu können", sagt Scharmann. "Wir hatten in diesem Jahr zwar auch viele positive Rückmeldungen, aber der gesellschaftliche Teil ist für Bundeschampionate einfach unersetzlich." Man werde allerdings versuchen, so Scharmann, möglichst viele Anregungen aus diesem Jahr bei der Planung für 2021 zu berücksichtigen. Dazu gehören neben Veränderungen im Stallbereich auch eine Überarbeitung des Platzkonzeptes. „Vorrangiges Ziel ist es, an den Prüfungsplätzen mehr Freiraum zu schaffen und die Pferdeführung zu verändern“, so Scharmann. Ferner soll geprüft werden, welche weiteren Neuerungen übernommen werden, die eigentlich schon für dieses Jahr geplant waren, wegen Corona allerdings nicht umgesetzt werden konnten.

 

Überlegungen, die Bundeschampionate erneut auf zwei Wochenenden zu entzerren, wurden aus Termin- und Kostengründen verworfen. „Schließlich ist es ja auch der besondere Reiz an den Bundeschampionaten, dass sich hier Vertreter aller Disziplinen treffen“, erklärt Scharmann.

 

Quelle: FN


Weltranglistenturniere in Polen: Philipp Schober und Marvin Jüngel punkten

Dienstag, 27. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Einen optimalen Start hatte der Rothenburger Philipp Schober beim ersten Turnierwochenende des CSI** CSI* CSYH* im polnischen Michalowice vom 15. bis 18. Oktober. Gleich im ersten Springen des Turniers, einem Springen über 1,40 m der Großen Tour platzierte er sich mit Guesssina als Dritter. Damit war aber seine Glückssträhne für Wochenende schon aufgebraucht. Seine weiteren acht Starts an diesem Wochenende brachten keine Platzierung mehr.

 

Nachdem er in Polen seinen Geburtstag gefeiert hat, lief es am zweiten Wochenende vom 22. bis 25. Oktober genau anders herum: bei acht Starts ritt er siebenmal in die Platzierung! Mit King of Queens holte er dabei zweimal Weltranglistenpunkte in 1,45 m Springen und wurde dabei 14. im Großen Preis. Im Finale der Youngster Tour konnte er mit Jack Daniels den vierten Platz belegen.

 

Zu insgesamt vier Platzierungen an beiden Wochenenden bei 23 Starts kam Marvin Jüngel. Mit Can Jump konnte er in einem 1,45 m Springen als Elfter Weltranglistenpunkte sammeln. Im Finale der Youngster Tour folgte er am zweiten Wochenende seinem Trainer Philipp Schober mit Solea Ecrasant auf dem fünften Platz.


Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 24. Oktober: steigende Infektionszahlen, mehr Eigenverantwortung

Freitag. 23. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahlen hat in den vergangenen Tagen an Dynamik zugenommen. Darauf reagiert die sächsische Staatsregierung, indem sie die geplante Änderung der Corona-Schutz-Verordnung vorzieht. Morgen treten die Neufassungen der Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen in Sachsen in Kraft. Diese sind vorerst bis zum 25. Januar 2021 gültig.

 

Die Regelungen für Sportstätten und den Sport- und Wettkampfbetrieb haben sich nicht wesentlich geändert. Generell setzt der Freistaat Sachsen auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern und weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung wie Kontaktbeschränkung oder Hygiene behalten ihre Gültigkeit.

 

Eine wesentliche Neuerung gegenüber der bisher geltenden Verordnung ist die Neufassung der Vorgaben für Gebiete mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es gibt nun ein zweistufiges System, welches für die Inzidenz ab 35 sowie ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, bestimmte vom Freistaat als Rahmen vorgegebene Maßnahmen vorsieht. Diese sind durch die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erlassen und ortsüblich bekannt zu geben.

 

Wir haben unsere Handlungsempfehlungen inkl. Hygienekonzeption mit den wichtigsten Neuerungen aktualisiert und die neuen Verordnungen und Verfügungen unter https://pferdesport-sachsen.de/aktuelles-zum-coronavirus/ zusammengestellt. "Zwar lässt die momentan gültige Corona-Schutz-Verordnung im Freistaat das Sporttreiben weiterhin mit nur leichten Einschränkungen zu, aber vor dem Hintergrund der stetig steigenden Corona-Infektionszahlen bitten wir die Pferdesportler in Sachsen vorsichtig zu bleiben und sich weiterhin gewissenhaft an die empfohlenen Hygienemaßnahmen zu halten. Prüfen Sie anhand der aktuellen Lage in Ihrer Region und den Rahmenbedingungen im Stall und auf der Pferdesportanlage, inwiefern sich der Wettkampf- und Trainingsbetrieb gegebenenfalls wieder risikoärmer gestalten lässt", schließt sich Andreas Lorenz, Präsident des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V. dem Appell von Landessportbundespräsident Ullrich Franzen an.


Sächsische Springtour by Tom Büttner: Finale findet am 31. Oktober in Gompitz statt

Dienstag, 20. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Nach der Absage des Großen Preises von Sachsen in Chemnitz stand auch kurz das Finale der diesjährigen Sächsischen Springtour by Tom Büttner "auf der Kippe".

 

Damit das nicht passiert, haben wir uns um einen alternativen Finalveranstalter bemüht und mit dem RV Gompitz e.V. einen ganz wunderbaren gefunden. Das Gompitzer Team hat sich angeboten, die finale Springprüfung Kl. L m.St. als letzte Prüfung des am Samstag, dem 31.10.2020 geplanten Reitertages durchzuführen. Gesagt getan, haben wir haben heute alles in die Wege geleitet und die Ausschreibung von Gompitz mit der einen Finalprüfung angelegt und die Finalisten über den neuen Finaltermin und -standort informiert.

 

Nun hoffen wir, alle 15 qualifizierten Reiterinnen und Reiter mit ihren Pferden beim Finale begrüßen zu dürfen!


Goldene Schärpe Pferde in Langenfeld: Junges Sächsisches Team wird 16ter

Montag, 19. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Trotz verschiedenster Hygieneauflagen wurde die diesjährige Goldene Schärpe der Vielseitigkeitsreiter mit Pferde am 16. bis 18. Oktober auf der Anlage des Rheinischen Pferdesportverbandes ausgetragen.

 

Coronabedingt wurden die Reiter-Pferde-Paare auf zwei Abteilungen aufgeteilt, die an zwei unterschiedlichen Tagen an- und abreisten und starteten. Ein richtiges Teamgefühl wie sonst üblich wollte nicht aufkommen. Bei den Sachsen schon, denn das noch junge sächsische Team mit Evangeline Summer Jejkal mit Lennox aus Neu Krauscha, Nelly Taubert mit Sa Cour aus Lengenfeld sowie den Geschwistern bzw. Cousinnen Felicitas, Franciska und Marija Bobke mit ihren Pferden Leonado, Hallo Horka Cilka sowie Carlos aus Crostwitz machten das Beste daraus.

 

Bestes sächsisches Paar wurden Evangie und Lennox auf Platz 13 in der Einzelwertung der zweiten Abteilung. Das sächsische Team erritt sich mit insgesamt 298,90 Punkten Rang 16. Mannschaftsführerin war einmal mehr Katrin Diener.

 

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in 12/2020 von PFERDE in Sachsen und Thüringen.


Großer Preis von Sachsen: Chemnitzer Turniersportevent muss abgesagt werden

Montag, 19. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Es hat nicht sollen sein! Drei Wochen und der "Große Preis von Sachsen" hätte zum 18. Mal in der Messe Chemnitz stattgefunden. Eine lange und aufreibende, aber auch kostenintensive Vorbereitungszeit liegt hinter unserem Veranstalterteam.

 

Aufgrund der ständig veränderten COVID-19-Verfügungen und den aktuellen Umständen müssen wir den "Großen Preis von Sachsen 2020" in das kommende Jahr verschieben. Dieser soll dann vom ‪5. bis 7. November 2021‬ in der Messe Chemnitz ausgetragen werden. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit!

 

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die uns in dieser schweren Zeit unterstützen. Ob Sponsoren, Dienstleister oder Zuschauer. Einen ganz besonderen Gruß möchten wir an unsere Reiter und deren Pflegerteams richten: "Wir sitzen mit euch in einem Boot und versprechen euch, dass wir schon jetzt beginnen, alles für 2021 so vorzubereiten, dass ihr euch in Chemnitz wohlfühlen werdet!" Bleibt uns alle in dieser unsicheren Zeit treu!

 

Herzlichst,

Euer Veranstalterteam


Landesjugendtag in Röhrsdorf und VS-Info- und Austauschveranstaltung in Grimma abgesagt

Mittwoch, 14. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Landesjugendtag in Röhrsdorf

Leider haben wir uns dazu entschieden, den in diesem Jahr am 17.10. in Röhrsdorf geplanten Landesjugendtag 2020 offiziell abzusagen.

 

Jugendausschuss und JugendTeam Sachsen haben viel Zeit und Ideen in das Event 2020 gesteckt und wir hatten bis zuletzt gehofft, den Landesjugendtag in gewohnt guter Qualität und ohne gesundheitliche Risiken für alle Beteiligten durchzuführen.

 

VS Info- und Austauschveranstaltung mit Christian Zehe in Grimma

Nun haben wir uns leider auch dazu entschieden, die Info- und Austauschveranstaltung für VS-Veranstalter und Turnierfachleute am 31.10.-1.11. in Grimma offiziell abzusagen.

 

Zum Schutz aller beugen wir uns damit schweren Herzens den stetig wachsenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen in Sachsen.

 

Wir möchten kein Risiko eingehen und sehen es als unsere Pflicht an, den Teilnehmern aber auch den Referenten und Helfern gegenüber verantwortungsbewusst zu handeln.

 

Beide Veranstaltungen sind für das kommende Jahr erneut geplant! Es tut uns wirklich sehr leid und wir hoffen auf Verständnis für unsere Entscheidung.


Internationales VS-Turnier in Strzegom: Bronze für Pita Schmid mit dem deutschen Pony-Team

Montag, 12. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Ein großes deutsches Aufgebot, mehr als 50 deutsche Reiter, startete beim "Oktober-Festival" der Vielseitigkeitsreiter im polnische Strzegom vom 8. bis 11. Oktober. Unter ihnen auch einige sächsische Reiterinnen mit ihren Pferden und Ponys.

 

Im Nationenpreis CCIOP2-L trug Pita Schmid (SV Langenstriegis Grün-Weiß e.V.) im Sattel ihrer Ponystute Sietlands Catrina an diesem Wochenende maßgeblich zur Bronzemedaille des deutschen Ponyteams bei. In der Einzelwertung des CCIOP2-L erritten die beiden Rang 12. Dabei flogen die beiden im Gelände geradezu dahin und beendeten dieses ohne Hindernis- und Zeitfehler auf Platz zwei.

 

Im CCI3*-S ging Sophie Marie-Schulze aus Cavertitz mit Quintus an den Start und erritt Platz 23. Ebenfalls Teilnehmer der 3*-Prüfung waren Linda Stiefelmeyer aus Neu Krauscha mit ihrem Santiago. Leider konnte das Paar den Springparcours nach zwei Verweigerungen nicht beenden und durfte somit nicht ins Gelände starten.

 

Im CCI1*-Intro konnte Linda Stiefelmeyer mit ihrem Nachwuchspferd Limba den siebenten Platz belegen.

 

Im CNC 100, einer nationalen Prüfung, beendete Lindas Vereinskollegin Franziska Scheffler mit Jelonek-WM mit ihrem Dressurergebnis die Prüfung auf Platz 15.


Sächsische Meisterschaften Voltigieren in Moritzburg – Lisa Wagner erhält Goldenes Voltigierabzeichen

Montag, 12. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Sächsischen Landesmeisterschaften im Voltigieren fanden am 10. Oktober erstmalig und auf dem Gelände des Landgestüts in Moritzburg statt.

 

In angepasstem Modus erturnt, dominierte das Juniorteam I des RVV Schenkenberg e.V. die Konkurrenz der Juniorgruppen und wurde wiederholt Sächsischer Meister. Der Vizetitel ging an das Team aus Böhlitz-Ehrenberg vor Schenkenberg II auf dem Bronzerang.

 

In der Meisterschaft der Junior-Einzelvoltigierer ging der Sieg erneut an den RVV Schenkenberg e.V. Lisa Wagner erturnte sich hier Schärpe und Goldmedaille, vor Zoe-Nives Pflugbeil und Hanna Lehmann vom RVV Reibitz e.V. auf dem Silber- und Bronzerang.

 

Für Lisa Wagner gab es noch eine besondere Überraschung: Für ihre Erfolge in Gruppenvoltigierprüfung der Schweren Klasse wurde sie mit dem Goldenen Voltigierabzeichen geehrt, dem höchsten Abzeichen auf sportlichem Niveau.

 

Der Sieg im Landeschampionat der Doppelvoltigierer ging an Hannah Schulz und Sarah Elisa Posdziech vom RFV Moritzburg. Gefolgt wurden sie von Belinda Heinemann und Timea Bonekat sowie Charlotte und Luise Reiche vom RVV Schenkenberg. Auch beim Championat der Einzelvoltigierer (Senior) lag der RVV Schenkenberg vorn: Landesmeisterin wurde Julia Sophie Wagner, Rang 2 konnte Charlotte Reiche für sich beanspruchen.

 

Herzlichen Glückwunsch dir, liebe Lisa, und den Meistern und Medaillenträgern! Vielen Dank den Moritzburger Teams des RFV und des Landgestütes, die sich bereit erklärt haben in den schwierigen Zeiten die Veranstaltung durchzuführen und einen absolut würdigen Rahmen für die diesjährigen Voltigiermeisterschaften geschaffen haben.


Sächsische Meisterschaften und Landesbestenermittlung Vierkampf in Auerbach

Montag, 12. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Am 10. und 11. Oktober fanden die gemeinsamen Vierkampfmeisterschaften und Landesbestenermittlungen von Thüringen und Sachsen in Auerbach-Sorga statt. Insgesamt 65 Vierkämpfer im Alter von acht bis 58 Jahren gingen in den vier Altersklassen an den Start.

 

Am Samstag standen das Laufen in Auerbach und das Schwimmen in Zwickau auf dem Programm, das unter Einhaltung der Coronabeschränkungen dieses Jahr länger als sonst dauerte. Am Sonntag wurde dann in der Reithalle im Dressurviereck und im Springparcours um die Punkte gekämpft. Erlaufen, erschwommen und erritten in den Altersklassen U18, U14 und U12 galt es Anforderungen der Kl A und E zu absolvieren.

 

In der Altersklasse U18 dominierte Johanna Glotz und holte sich in ihrem letzten Jahr den Meistertitel vor Vizemeisterin Lene Mittasch und Anne-Katrin Hartung auf Bronze. In der Meisterschaft der Vierkämpfer U14 ging der Sieg an Hannah Schmied. Vizemeisterin wurde Tabea Glänzel, Bronze ging an Helene Hartung . Die Landesbestenermittlung der Vierkämpfer U12 konnte Manja Gersten für sich entscheiden. Auf den Medaillenrängen folgten Sophie Morgner und Marie Vogel.

 

Vielen Dank dem Team des PSV Auerbach/Sorga und dem JugendTeam Sachsen für die Durchzuführung der wunderbaren Veranstaltung mit besten Bedingungen und viel Herzblut!!!

 

Einen ausführlichen Text, auch zu den Erfolgen der einzelnen Prüfungen, finden Sie in Ausgabe 11/2020 unserer Fachzeitschrift.


BMEL-Leitlinien Tierschutz im Pferdesport: Orientierungshilfen neu erschienen

Mittwoch, 7. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Mit einiger Verspätung ist sie fertig: die überarbeitete Broschüre „Tierschutz im Pferdesport – Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“. Herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bieten sie Orientierungshilfen für Umgang mit und Nutzung von Pferden.

 

Was die Leitlinien für den deutschen Pferdesport und -zucht bedeuten, erläutert Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in einem Interview:

 

Was beinhalten die Leitlinien und warum sind sie so wichtig für Pferdesportler und -züchter? Wie rechtsverbindlich sind sie?

Soenke Lauterbach: Neben den Leitlinien zur Pferdehaltung gibt das BMEL auch die Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport heraus oder genauer die Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden, wie sie jetzt heißen. Darin wird das Tierschutzgesetz für Pferdesport und Pferdezucht näher ausgelegt. Die Leitlinien sind kein Gesetz, sollen jedoch wie ein antizipiertes Sachverständigengutachten angewendet werden. Darunter versteht man ein Gutachten, das unabhängig von einem konkreten Einzelfall angefertigt wird. Die Leitlinien dienen als Orientierungshilfen und werden gerade von Justiz und Behörden, etwa von den Amtstierärzten, als solche herangezogen.

 

Wer war an der Erstellung der Leitlinien beteiligt?

Soenke Lauterbach: Die Federführung liegt beim BMEL, außerdem sitzen die verschiedenen Tiernutzerverbände mit am Tisch. Also nicht nur die FN, sondern auch Vertreter des Deutschen Galopp, des Hauptverbands für Traberzucht und der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland. Mit dabei sind außerdem Vertreter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, des Deutschen Tierschutzbundes und die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer, Amtstierärzte und andere mehr. Die erste Fassung ist vor fast 28 Jahren erschienen. Im Zuge der jetzigen Überarbeitung fanden seit 2018 drei Treffen mit allen Beteiligten statt, der Rest erfolgte im schriftlichen Umlaufverfahren.

 

Welche Rolle spielt die FN innerhalb dieses Arbeitskreises?

Soenke Lauterbach: Als FN vereinen wir die größte Zahl an „Pferdenutzern“ hinter uns, also Pferdesportler und -züchter, deren Interessen wir vertreten. Daher haben wir eine wichtige Rolle in diesem Arbeitskreis und haben diese auch ernst genommen. In einer Expertenrunde aus Trainern, Aktiven, Züchtern und Tierärzten sowie dem Fachbereich Tierschutz der FN haben wir in mehreren Sitzungen einen Vorschlag erarbeitet, wie aus unserer Sicht die Leitlinien aussehen sollten. Diesen haben wir dem BMEL vorab zukommen lassen und in ganz vielen Punkten hat man sich auch an unserem Vorschlag orientiert. Aber natürlich haben auch andere ihre Vorschläge eingereicht, die unseren Vorstellungen widersprechen. Das bedeutet, dass man am Ende Kompromisse machen muss.

 

Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?

Soenke Lauterbach: Generell sind wir zufrieden. Uns freut vor allem das klare Bekenntnis dazu, dass Pferde als unsere Sportpartner genutzt werden dürfen. Es gibt ja Menschen, die das infrage stellen. Erfreulich ist auch, dass die sportfachlichen Regeln in den Händen der Verbände bleiben: Wettkampfregeln, Ausrüstung, Doping- und Medikationsregeln. Es ist uns gelungen, deutlich zu machen, dass unsere Regelwerke, die in Zusammenarbeit mit externen, unabhängigen Fachleuten erstellt werden, gut genug sind und auch von uns immer wieder kritisch hinterfragt werden. Zum Beispiel wurde unsere LPO-Formulierung zur Verschnallung des Reithalfters übernommen und das Kapitel zum Thema Anti-Doping- und Medikation entspricht unserem bestehenden Regelwerk. Wir begrüßen es auch, dass es jetzt ein Glossar gibt, in dem zum Beispiel Begriffe wie Rollkur und Hyperflexion erklärt werden und klar darin steht, dass das tierschutzwidrige Methoden sind.

 

Gab es Themen, über die besonders intensiv diskutiert wurde?

Soenke Lauterbach: Das Thema Unterbringung von Pferden auf Veranstaltungen wurde ausführlich besprochen. Das ist ein sehr wichtiges Thema für einige Pferdesportler und -züchter und andere Menschen, die mit ihren Pferden an Messen oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen. Es wurde gefordert, dass freier Auslauf auch Pflicht sein muss, wenn das Pferd auf einer Veranstaltung untergebracht ist. Das ist aber in den meisten Fällen nicht möglich und zuweilen sogar gefährlich für das Pferd, weil nicht überall genug Platz ist und sichere Zäune vorhanden sind. Es wäre also unverhältnismäßig gewesen und hätte das Aus für viele Veranstaltungen bedeutet, wenn diese Forderung durchgekommen wäre. Wir haben gut argumentiert und die Möglichkeit für eine kurzzeitige Abweichung von den Leitlinien für Veranstaltungen erreicht. Das heißt aber nicht, dass die Pferde dort 24 Stunden in der Box stehen dürfen. Wir stehen total dahinter, dass Pferde täglich freien Auslauf bekommen. Auf einer Veranstaltung muss diese ersetzt werden durch zum Beispiel longieren, grasen oder spazieren gehen. Das ist dann neben dem Reiten Pflicht, damit das Pferd auch auf der Veranstaltung ausreichend Bewegung bekommt. Auch müssen die Boxen in den Stallzelten den Leitlinien entsprechen. Nur in dieser Kombination ist es vertretbar, wenn auf Veranstaltungen beim Thema freie Bewegung kurzzeitig von den Leitlinien abgewichen wird.

 

Was hätte aus Ihrer Sicht noch anders ausfallen sollen?

Soenke Lauterbach: Nicht ganz zufrieden sind wir damit, dass einerseits im Kapitel zum Thema Bewegungsverhalten von Pferden darauf verwiesen wird, dass an dieser Stelle der entsprechende Passus aus den BMEL-Leitlinien zur Pferdehaltung gilt, weiter hinten bei dem Thema Ausbildungsbeginn jedoch eine etwas von der Leitlinie zur Pferdehaltung abweichende Formulierung zur freien Bewegung gewählt wurde. Dabei geht es nur um einzelne Wörter, aber aus unserer Sicht ist es ein Problem, wenn zwei gültige und gleichrangige Leitlinien einen anderslautenden Wortlaut haben. Das führt zwangsläufig zu Auslegungsproblemen: Was gilt denn nun? Wir haben zu diesem Punkt daher auch ein Differenzprotokoll verfasst.

 

Warum hat die Überarbeitung der Leitlinien so lange gedauert?

Soenke Lauterbach: In den meisten Fragen herrschte weitgehend Konsens. Am schwierigsten war das Thema Ausbildungsbeginn, dafür wurden zwei Jahre gebraucht, um einen gemeinsamen Nenner zu finden. Das betraf uns allerdings nicht wirklich, es war eher ein Thema der Rennsportverbände. Das zeigt aber auch, dass alle Interessen ernst genommen wurden und sich das BMEL bemüht hat, einen Konsens zu finden.

 

Wie lautet dieser Konsens?

Soenke Lauterbach: In den Leitlinien wird die Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung zum vorgesehenen Nutzungszweck auf 30 Monate festgelegt. Damit können wir leben. Es bedeutet ja nicht, dass man zwangsläufig ein 30 Monate altes Pferd reiten muss. Es hängt immer davon ab, was das Pferd anbietet und was mit dem Pferd gemacht wird. Im Grunde kann man sagen: Wer sich an unsere Richtlinien für Reiten und Fahren hält, ist auf der sicheren Seite. Der Bereich Zucht der FN ist mit unseren Zuchtverbänden gerade dabei, vor dem Hintergrund der neuen Leitlinien das Kör- und Vorbereitungssystem hinsichtlich Vorbereitung, Vorauswahl, Dauer und Intensität zu überdenken. Das BMEL plant außerdem eine wissenschaftliche Untersuchung zum Thema. Eine Initiative, die wir sehr unterstützen.

 

Die neue Auflage der BMEL-Broschüre „Tierschutz im Pferdesport – Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“ steht unter www.pferdesport-sachsen.de/downloads/sonstiges als Download zur Verfügung.


Konsultationsverfahren zur Novellierung des Waldgesetzes: Anklicken! Mitmachen! Weitersagen!

Montag, 5. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

!!! Aufruf an alle Pferdesportler, Züchter und Pferdefreunde in Sachsen !!!

 

MITMACHEN! WEITERSAGEN!

 

Konsultationsverfahren zur geplanten Novellierung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen

 

Mit dem Pferd in der Natur sein ist für die meisten Pferdefreunde die schönste Seite am Pferdesport. Leider sind die gesetzlichen Vorgaben (Landeswald- und Landesnaturschutzgesetz) in Sachsen – verglichen mit den 15 anderen Bundesländern – sehr restriktiv. Das schränkt die Reiter, Fahrer, aber auch Menschen, die mit oder zu Pferd ihren Urlaub in unserem schönen Land verbringen möchten, unverhältnismäßig ein. Im Zuge der Novellierung des Landeswaldgesetzes 2015 konnten wir als starke Gemeinschaft der Pferdefreunde erreichen, dass die kostenpflichtige staatliche Kennzeichnung der Pferde abgeschafft wurde. Ein kleiner, aber doch sehr erfreulicher Erfolg.

 

Jetzt haben wir die einmalige Chance, uns direkt mit unseren Anliegen in das Novellierungsverfahren des Landeswaldgesetzes einzubringen und so Verbesserungen für das Reiten/Fahren im Wald zu erreichen.

 

Diese Chance sollten wir – die sächsischen Pferdesportler, Züchter und Pferdefreunde – auf jeden Fall nutzen! Deshalb unbedingt mitmachen – jede Stimme zählt!

 

MITMACHEN!

 

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat dazu eine Online-Plattform geschaltet unter folgendem Link:

 

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/aktuelle-themen/1021168

 

WIE KANN ICH MICH BETEILIGEN?

  1. Nutze den obenstehenden Link.
  2. Nach der freiwilligen Zuordnung zu drei Teilnehmermerkmalen kannst Du unter der Rubrik „Wald als Erholungsraum“ Deinen Vorschlag zur Änderung des aktuellen sächsischen Waldgesetzes erstellen.

Dafür findest Du nachfolgend einige wichtige Argumente zur Auswahl:

  • Analog zum Bundeswaldgesetz soll das Reiten und Fahren mit Kutschen auf allen Straßen und Wegen im Wald gestattet werden, außer objektive Gründe stehen dagegen wie z. B. Naturschutz, Waldbrandgefahr oder temporäre Arbeiten zur Waldbewirtschaftung.
  • Die multifunktionale Wegenutzung im Wald ist unumgänglich, ich möchte mit meinem Pferd Straßen und Wege gleichberechtigt wie Wanderer und Radfahrer nutzen.
  • Durch die Änderung des §12 SächsWaldG soll das Reitrecht wie in Thüringen, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg liberalisiert und damit harmonisiert werden.
  • Der überwiegende Teil der Wege und Straßen im Wald ist zum Reiten und Kutschenfahren geeignet und soll durch Aufhebung der Sächsischen Reitwegeverordnung dafür freigegeben werden. Damit entfallen behördliche Aufwendungen zur Ausweisung und Markierung von Reitwegen und der Reittourismus als Wirtschaftsfaktor wird endlich auch im Freistaat Sachsen wirksam unterstützt.
  • Wegen des aktuellen Reitrechts verschenkt der Freistaat Sachsen Einnahmequellen aus dem Reittourismus an Tschechien, Polen und die benachbarten Bundesländer.
  • Reitrecht neu regeln zur Stärkung ländlicher Regionen
  • Reitrecht neu regeln, weil das Pferd ein wachsender Wirtschaftsfaktor ist

Siehe auch Nummer 5. und 6. der „Impulse und Empfehlungen der Bundesplattform „Wald –Sport, Erholung, Gesundheit“ (WaSEG)“ vom März 2019 unter:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Wald/Impulse%20und%20Empfehlungen%20WaSEG.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

WEITERSAGEN!

 

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DM Vielseitigkeit: 3x Schöniger am Start – Antje Schöniger wird bei Senioren Siebte

Montag, 5. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Gleich drei Deutsche Meisterschaften fanden vom 1. bis 4. Oktober in Luhmühlen statt. Aus sächsischer Sicht waren drei Reiterinnen am Start, alle mit Namen Schöniger.

 

Deutsche Meisterschaft Vielseitigkeit Senioren

Die schwierigste Aufgabe hatte dabei Antje Schöniger mit ihren Schoensgreen Quebec im Rahmen des CCI4* – S zu leisten, war doch fast der komplette Olympiakader am Start, so Ingrid Klimpke mit gleich drei Pferden, Sandra Auffahrth mit zwei Pferden und auch Michael Jung. Im Gelände ging es über fast 4 km, die mit 570 m/min in 6:57 min über 20 Hindernisse mit 35 Sprüngen. Es waren sogar zwei Vierfachkombinationen darunter, von denen eine auch Michael Jung zum Verhängnis wurde. In der offen ausgeschriebenen Prüfung starteten 37 Teilnehmer aus fünf Ländern. In der Dressur setzten beide Richter Antje Schöniger auf Platz 18. Im Gesamtfeld war es aber der 19. Platz. Im Gelände blieb sie ohne Springfehler, hatte aber mit 10 Zeitfehlern Probleme mit der Zeit. Die hatten aber alle, den es gab nur 2 Ritte innerhalb der erlaubten Zeit. Damit verbesserte sie sich auf den 13. Platz. Das abschließende Springen war auch sehr anspruchsvoll, es gab nur 6 Nullrunden. Trotz eines Abwurfes konnte sich die Lengenfelderin um einen Platz auf Rang 12 verbessern, so gut war sie auf 4*-Niveau noch nie. Da vor ihr drei Ausländer und zwei Reiterinnen mit zwei Pferden platziert waren, belegte sie in der Deutschen Meisterschaft einen hervorragenden siebenten Platz.

 

Deutsche Jugendmeisterschaft Vielseitigkeit Junge Reiter

Für ihre beiden Schwestern lief es in der Deutschen Meisterschaft der Jungen Reiter hingegen nicht so gut. In der offen ausgeschriebenen CCI3*- L standen 49 Namen aus sechs Ländern auf der Startliste. Im Gelände ging es hier in dieser langen Prüfung über 4450 m, die in 8:06 min mit 550 m/min bewältigt werden musste. Es standen dabei 29 Hindernisse mit 33 Sprüngen im Weg. Schon die Dressur lief für beide nicht optimal. Während sie Christina Schöniger mit Schoensgreen Continus auf Platz 40 beendete, blieb für Anja Schöniger mit Illesca nur Platz 49. Im Gelände konnte sich zwar Christina um fünf Plätze verbessern, sie hatte aber zwei Verweigerungen und etliche Zeitfehler auf ihrem Konto. Anja konnte sich mit einer Doppelnullrunde auf Platz 25 vorschieben. Mit einem Abwurf und Zeitfehlern beim Springen verbesserte sich Christina noch auf Platz 33. Bei Anja lief es auch dem Springplatz aber nicht so gut. Sie bekam hier noch 12,8 P. angerechnet und hielt Platz 25 im CCI3* – L. In der Rangliste der Deutschen Meisterschaft wurden Anja 14. und Christina 20.


Bundesvierkampf in Appelhülsen: Sächsische Vierkämpfer kommen auf Platz 5 und 10

Montag, 5. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Im westfälischen Appelhüsen fand vom 2. bis 4. Oktober mit fast sechsmonatiger coronabedingter Verspätung der Bundesvierkampf und Bundesnachwuchsvierkampf statt. In der Nähe von Münster waren dabei zwölf Teams U 18 im Bundesvierkampf und zehn Teams U 14 im Bundesnachwuchsvierkampf am Start.

 

Bundesvierkampf

Während die jüngeren Vierkämpfer ihre eigenen Pferde reiten durften, mussten die Älteren auch zwei Pferde eines anderen Landesverbandes mitreiten. Das wurde ihnen leider im Springen zum Verhängnis, in dem Sachsen von allen Teams die wenigsten Punkte erhielt. Im Bundesvierkampf U 18 startete das sächsische Team mit Platz zehn beim Laufen. Alfons Mittasch war hier der Beste als 14. der 48 Starter. Samstagmorgen stand die Dressur auf dem Programm, in der Sachsen als Siebenter punkten konnte. Hier erhielt Johanna Glotz als Zwölfte die beste Note. Im Schwimmen sammelten die Sachsen als Vierte wertvolle Punkte. Hier war Emily Schröder als Zehnte die Beste. Das Springen als letzte Teilprüfung lief dann nicht nach Wunsch, nur Platz Zwölf und damit statt des siebenten den zehnten Platz im Bundesvierkampf. Hier war Johanna Glotz als 29. die Beste. In der Gesamtwertung war sie auch als 16. beste sächsische Starterin. Nach drei Abwürfen musste Alfons Mittasch seinen elften Platz vor dem Springen mit Platz 29 eintauschen. Emily Schröder wurde 39. und Julia Gersten mit großem Pech im Springen 47.

 

Bundesnachwuchsvierkampf

Die Nachwuchsvierkämpfer begannen mit Platz sechs im Laufen mit Lene Mittasch als Fünfte als fleißigste Punktesammlerin. Am Samstag wurde in der Dressur der sechste und im Schwimmen der fünfte Platz belegt. Hannah Schmied holte als Zwölfte bzw. Elfte die meisten Punkte. Im abschließenden Springen konnte nochmal richtig gepunktet werden. Mit Platz vier konnte sich hier noch auf den fünften Gesamtrang vorgeschoben werden. Auch hier war Hannah Schnied wieder die Beste. Mit dem achten Platz in dieser Teilprüfung konnte sie sich auch auf den achten Gesamtrang vorschieben. In der Gesamtwertung folgten Nika Reichart als 21., Lene Mittasch als 25. und Tabea Glänzel als 29.


Fachregierungserklärung MdL Wöller: Sport ist eine tragende Säule der Gesellschaft

Donnerstag, 1. Oktober 2020 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Innen- und Sportminister Wöller will die Sportförderung auch in den Haushaltsjahren 2021/2022 auf hohem Niveau fortführen

 

In seiner am 30. September vor dem Sächsischen Landtag gehaltenen Fachregierungserklärung verwies Sportminister Prof. Dr. Roland Wöller auf die gesellschaftliche Bedeutung, die der Sport im Sportland Sachsen innehat.

 

Mit mehr als 676.000 Mitglieder in 4.447 Sportvereinen ist der sächsische Sport, vertreten durch den Landessportbund, die größte Bürgerorganisation Sachsens.

 

»Beim Sport kämpft nicht jeder für sich allein. Beim Sport ist man füreinander da. Sport schweißt zusammen, Sport verbindet. Sport fördert Werte: Teamgeist, Disziplin, Fair Play. Gerade in einer Zeit der gesellschaftlichen Polarisierung geht vom Sport die Kraft des Zusammenhalts aus«, so Wöller.

 

Dank der vom Sächsischen Landtag beschlossenen Etaterhöhung von 47 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2017/2018 pro Jahr auf jährlich 60 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2019/2020 konnten zuletzt viele wichtige Projekte realisiert werden. Sportminister Wöller stellte klar, dass die Mittelausstattung in dieser Höhe die Basis für die kommenden Jahre sein muss.

 

Eine zentrale Aufgabe sei die Anpassung der Sportförderrichtlinie. So sollen einerseits ab 1. Januar 2021 die zuwendungsrechtlichen Regelungen weiter verschlankt werden. Andererseits ist es Ziel der Staatsregierung, den Fördersatz in der investiven Förderung weiter zu erhöhen.

 

Sportminister Wöller sprach sich zur Stärkung des Leistungssports dafür aus, die Vereine weiter zielgenau zu fördern und für eine starke Sportstätteninfrastruktur zu sorgen. Ferner müsse das in Sachsen beheimatete Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) in Leipzig weiterhin nach Kräften unterstützt werden.

 

Von unschätzbarem Wert für den Sport sind die mehr als 82.500 Engagierten, die in den sächsischen Sportvereinen ehrenamtlich tätig sind. Diese Zahl zeichne ein Bild der Solidarität, der bürgerlichen Verantwortung und des Zusammenhalts, wofür allen Ehrenamtlichen der Dank der Staatsregierung gelte, so Wöller. »Daher wollen wir die Übungsleiterpauschale für die ca. 38.000 Übungsleiter in Sachsen weiter erhöhen.« Damit Inklusion im Sport gelingen kann und Behinderte Teil der Sportbewegung werden können, sind für ihre besonderen Ansprüche geeignete Sportstätten notwendig. Konkret geht es um barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Toiletten, Umkleiden, ausreichend breite Türen oder gute Beleuchtung. »Hier gibt es noch viel zu tun, wir haben aber auch schon viel erreicht«, sagte Sportminister Wöller.

 

Mit Ausbruch der Corona-Pandemie mussten auch in Sachsen Sportanlagen umgehend geschlossen werden. In Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Sachsen und dem Landessportbund wurden die Sportstätten jedoch schrittweise und angepasst an die jeweilige Lage wieder geöffnet. Sachsen war zudem das erste Bundesland mit einer eigenen Richtlinie zur Unterstützung des Sports in der Corona-Zeit. Dieses Hilfspaket in Höhe von insgesamt 20 Millionen hatte die Existenzsicherung der Sportvereine zum Ziel. Man könne heute vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie sagen, dieses Ziel erreicht zu haben, so Wöller.