Schulpferde-Initiative: PM-Schulpferdeturniere und Schulpferde-Champions 2022 – jetzt an Sondermaßnahmen beteiligen

Donnerstag, 31. März 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Im Rahmen der Schulpferde-Initiative der Pferdesportverbände wurden zwei neue Fördermaßnahmen vorgestellt: PM-Schulpferdeturniere und Schulpferde-Champions. Beider sollen Schulpferdereitern ein niederschwelliges Wettbewerbsangebot unterbreiten und diese somit an den Turniersport heranführen.

 

PM-Schulpferdeturniere präsentiert von HKM

Im Rahmen der PM-Schulpferdeturniere können 40 eigenständige WBO-Veranstaltungen gefördert werden. Die 40 Veranstalter erhalten für Ihre Veranstaltung Ehrenpreise von HKM sowie einen HKM-Gutschein für den Veranstalter. Darüber hinaus erhalten die ausgewählten Veranstalter eine finanzielle Unterstützung in Form eines Organisationskostenzuschusses von den PM sowie Schleifensätze für die Siegerehrungen.

 

Schulpferde-Champions präsentiert von Effol

Im Rahmen der Schulpferde-Champions können 100 Siegerehrungen in definierten WBO-Wettbewerben gefördert werden. Jeder Veranstalter, der auf seiner Veranstaltung ein bis zwei Wettbewerbe mit einer Sonderwertung für Schulpferdereiter ausschreiben möchte, kann sich um diese Fördermaßnahme bewerben. Die Veranstalter erhalten für die ein bis zwei Sonderwertungen Ehrenpreise von Effol sowie einen Schleifensatz für die Platzierung.

 

Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie den Ausschreibungen gibts hier: https://www.pferd-aktuell.de/pm-schulpferdeturnier

https://www.pferd-aktuell.de/schulpferde-champions


UPDATE von den Turnierplätzen: Zweimal Bronze für Sachsen beim Süddt. Pony-Hallenchampionat in Darmstadt-K.

Montag, 28. März 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Als erster Saisonhöhepunkt für die sächsischen Ponyreiter fand vom 25.-27. März das Süddeutsche Ponyhallenchampionat in Darmstadt-Kranichstein statt.

 

Im Mannschaftsspringen der Kl. L belegte Sachsen nach mehrfachem Edelmetall in den Vorjahren dieses Jahr den dritten Platz und damit Bronze im Süddeutschen Ponyhallenchampionat. Mit Nullrunden von Antonia Häsler/For Präsident und Lea Hohmann/Baileys sowie je einen Fehler von Pita Schmid/Sietlands Catrina und Hannah Schmied/Jette 4 FP auf ihrem Konto. Sachsen II musste zu dritt ohne Streichresultat auskommen und wurde Sechster. Hier sorgten noch einmal Antonia Häsler/Berkzicht Rob und Louis Metzner/Nora für Nullrunden, bei Lukas Schmidt/Wiesenhofs Maresciallo fielen leider zu viel Stangen.

 

In der Wertung der Einzelreiter mit Finale in Kl. M* mit Stechen konnte sich Pita Schmid/Sietlands Catrina über Bronze im Süddeutschen Ponyhallenchampionat freuen. Antonia Häsler/Clarissa NRW wurden Achte. Lea Hohmann/Baileys und Hannah Schmied/Jette wurden ohne das Finalspringen der Kl. M* 15. und 16. Im kleinen Finale Kl. L gab es noch drei Schleifen für Sachsen: 1. Antonia Häsler/Berkzich

 

Rob, 4. Hannah Schmied/Jette, 5. Antonia Häsler/For President. Lea Hohmann/Baileys verfehlten als 6. und damit 1. Reserve hier eine Schleife knapp.

 

In der kleinen Springtour Kl. A*/A**/A** fehlte den sächsischen Reitern zu Beginn der Saison leider die Konstanz. Sie belegten folgende Plätze: 5. Lea Hohmann/Sunset's Nora, 8. Lea Merx/Dillon, 16. Louis Metzner/Nora bei 37 Startern.


Bundeskaderlisten durch DOKR veröffentlicht – sieben sächsische Sportlerinnen und Sportler berufen

Samstag, 19. März 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Nachdem im letzten Jahr bereits die Bundeskader der nicht-olympischen Disziplinen – Fahren und Voltigieren – vom Deutschen Olympiade Kommitee für Reiterei (DOKR) veröffentlicht wurden, so wurden in den letzten Tagen und Wochen die Bundeskader der olympischen Disziplinen – Dressur, Springen und Vielseitigkeit – für das Jahr 2022 berufen.

 

Aus Sachsen gehören nach aktuellem Stand folgende Sportlerinnen und Sportler dem Bundeskader an:

 

olympisch

 

SPRINGEN

  • Nachwuchskader NK1 U 14 (Children): Antonia Häsler (RFV Seifersdorf e.V.) mit Dynamite

VIELSEITIGKEIT

  • Nachwuchskader NK2 U 16 (Pony): Nachwuchskader NK1 U 16 (Pony): Pita Schmidt (SV Langenstriegis Grün-Weiß e.V.) mit Sietlands Catrina
  • Nachwuchskader NK2 U 16 (Pony): Joelina Rudolph mit Kasandra & Hannah Schmied mit Jette (beide RFV Lengenfeld e.V.),

 

nicht-olympisch

 

FAHREN – Zweispänner

  • Championatskader: Carola Slater-Diener (RFV Greifenhain e.V.)
  • Perspektivkader PK 1 (erfolgsorientiert): Oliver Böhme (RFV Grumbach-Wilsdruff e.V.)

VOLTIGIEREN Herren

  • Nachwuchskader NK2 (U 14 – U18) – Einzelvoltigierer: Leonel Gelke (RVV Schenkenberg e.V.)

 

Wir sind stolz und gratulieren allen Sportlern recht herzlich! Danke auch an die Heimtrainer und die Eltern und sonstigen Unterstützer.


Vereinswettbewerb vom LSB Sachsen und Freistaat Sachsen gestartet – 333 x 2.500€ zu gewinnen

Samstag, 19. März 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Das Leben in Sachsen ist geprägt von Tradition, Nachbarschaft, Offenheit, Liebenswürdigkeit und Freundlichkeit. Und spiegelt sich so auch in den über 4.400 sächsischen Sportvereinen wider. Gemeinsam mit „So geht sächsisch.“ initiiert der LSB zum wiederholten Mal den Wettbewerb für die sächsischen Vereine aus dem Breitensport. Über 4.400 sächsische Sportvereine bieten nicht nur ein vielfältiges Bewegungs- und Wettkampfangebot für den Freistaat, sondern sind vor allem durch das unermüdliche ehrenamtliche Engagement vieler Sportfreundinnen und Sportfreunde geprägt. Ohne all die freiwilligen helfenden Hände wäre die sächsische Sportlandschaft in seiner Vielfalt so undenkbar. Mit dem Wettbewerb für die sächsischen Vereine aus dem Breitensport soll all den Übungsleiter*innen, Platzwart*innen sowie den Engagierten in der Verwaltung, die Woche für Woche fleißig zupacken, etwas zurückgegeben werden sowie das Engagement auf öffentlicher Bühne gewürdigt werden.

 

In Kooperation mit der Dachmarke des Freistaats Sachsen "So geht sächsisch." sucht der LSB in diesem Jahr 333 Sportvereine und deren Abteilungen, die den organisierten Sport in Sachsen in den vergangenen Jahren aufrechterhalten haben und durch vielfältige Angebote weiterhin repräsentieren – insbesondere während der Corona-Pandemie und in der jetzigen Phase des Re-Starts.

 

Vereinssport hat große Bedeutung für die Gesellschaft

Den symbolisch offiziellen Startschuss gaben Ministerpräsident Michael Kretschmer und LSB-Generalsekretär Christian Dahms am 16. März beim Training der Kanuten des SG LVB e.V. in Leipzig – ein Verein, der bereits beim vergangenen Wettbewerb 2019 teilgenommen hatte und sich nun erneut bewerben will. Zum Mitmachen aufgerufen sind jedoch nicht nur Wassersportvereine, sondern die gesamte Vielfalt der sächsischen Sportlandschaft. Ob Leichtathletik, Klettern, Fußball, Sportgymnastik, Sitzvolleyball, Kegeln oder Biathlon – Sportgruppen aus allen Bereichen können sich am Wettbewerb teilnehmen und eine Jury überzeugen. Diese wählt am Ende 333 Vereine aus, die wiederum mit jeweils 2.500 Euro für satzungsgemäße Zwecke der täglichen Vereinsarbeit ausgezeichnet werden.

 

Was "So geht sächsisch." und der organisierte Sport im Freistaat vereint? Diese Frage lässt sich schnell beantworten, denn das große Engagement in den Vereinen steht sinnbildlich für die Standortkampagne "So geht sächsisch.". Mit dieser Dachmarke wirbt die Sächsische Staatskanzlei national und international für den Freistaat – als Wirtschaftsstandort, Tourismusdestination sowie als Kunst- und Kulturland. Und hier nimmt auch der Sport eine bedeutende Rolle ein. Welch große Bedeutung der Vereinssport für die Gesellschaft hat, weiß auch Ministerpräsident Kretschmer: "Unsere Sportvereine tragen maßgeblich dazu bei, den Zusammenhalt der Sachsen zu stärken und das Land offen und freundlich zu präsentieren. Gerade der Breitensport hat unter der Corona-Pandemie gelitten. Uns ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, ein Zeichen für unsere Sportlandschaft zu setzen."

 

Und LSB-Generalsekretär Christian Dahms hebt hervor: "Sportvereine erfüllen in kritischen Zeiten die wichtige Funktion als soziale Tankstelle. Aktiv Sporttreibende, hauptamtliche Tätige und vor allem der außergewöhnliche ehrenamtliche Einsatz vieler Tausender Sächsinnen und Sachsen sind Kennzeichen der überaus wertvollen sächsischen Sportfamilie. In der Pandemiezeit wurde diese Gemeinschaft auf eine außergewöhnliche harte Probe gestellt. Der Vereinswettbewerb ist daher ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg zurück in die Normalität des sächsischen Vereinslebens."

 

Jetzt mitmachen und gewinnen!

Interessierte Sportvereine aus Sachsen können sich über das als Download bereitgestellte Anmeldeformular-Formular online bewerben. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular per Mail an vereinswettbewerb(at)sport-fuer-sachsen.de.

 

Der Bewerbungszeitraum läuft bis zum 30. April 2022, danach werden die Gewinnervereine durch eine unabhängige Jury ausgewählt und durch den LSB benachrichtigt.

 

Die Gewinner erhalten jeweils 2.500 Euro für die Umsetzung der satzungsgemäßen Zwecke der Vereinsarbeit und Einbindung einer aufmerksamkeitsstarken Logointegration von "So geht sächsisch." u.a. auf der Vereinshomepage, Social-Media-Kanälen, an der Spielstätte, am Vereinsfahrzeug oder auf den Trikots der Sportreibenden.

 

Auch Vereine, Abteilungen und Sektionen, die sich bereits an einem vorhergegangenen Vereinswettbewerb beteiligt haben, können sich wieder bewerben. Bei der zu gewinnenden Kooperation mit "So geht sächsisch." handelt es sich nicht um eine Fortsetzung der Verträge, sondern um neue Maßnahmen.

 

Downloads

Offizielle Ausschreibung

Anmeldeformular


Corona-Update: Verlängerung der Corona-Regeln in Sachsen bis 2. April

Donnerstag, 17. März 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Staatsregierung hat im Umlaufverfahren eine Verlängerung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit einigen Anpassungen beschlossen. Diese ergeben sich aus den geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz, welches bestimmte Maßnahmen nicht mehr vorsieht. Die Verordnung tritt am 18. März 2022 in Kraft und gilt bis zum 2. April 2022.

 

Abweichend von den bisherigen Regelungen kommt es mit der neuen Verordnung zu den folgenden Änderungen:

  • Beschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen,
  • Wegfall der Beschränkungen bei Versammlungen,
  • bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gilt im Innen- und Außenbereich unabhängig von der Besucherzahl die 3G-Regel und
  • in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fällt die Pflicht zur Kontakterfassung weg.

Somit bleibt die 3G-Regel unter anderem für Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen, der Gastronomie, Messen sowie in Hotels. Ebenso unterliegen Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzlustbarkeiten unverändert der 2Gplus-Regel. Gleiches gilt für die Prostitution.

 

Grundsätzlich wird auch weiterhin an der FFP-2-Maskenpflicht festgehalten. Jedoch gilt hier eine Ausnahme bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen: Die Maske muss in den genannten Fällen nicht am Platz getragen werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.

 

Die Verordnung wird im Laufe des Tages unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

 

Regelungen für den Pferdesport

Sobald uns die Verordnung vorliegt, werden wir mit dem LSB Sachsen und dem SMS Rücksprache halten und anschließend die Corona-FAQ anpassen und auf unserer Corona-Infoseite veröffentlichen. Bleiben Sie gesund!


Info für VS-Reiter: Änderung bei Sichtungsweg zur Goldenen Schärpe & Qualikriterien zur DJM

Donnerstag, 17. März 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Der Ausschuss Vielseitigkeit informiert:

 

ÄNDERUNGEN BEIM SICHTUNGSWEG FÜR DIE GOLDENE SCHÄRPE PONY UND PFERDE 2022

 

29.4. – 1.5.2022 Seelitz

1. Sichtung GS Pferde und Ponys – Turnier (siehe nennung-online.de)

 

15.05.2022 Lauterbach

2. Sichtung GS Pferde und Ponys – Trainingsvielseitigkeit unter Turnierbedingungen

 

28. – 29.05.2022 Pappendorf

Turnier, FN UVEX-Trophy Pferde, eventuell Vorbereitungsturnier für GS Pferde und/oder Ponys nach Rücksprache mit den Mannschaftsführern

 

02. – 05.06.2022 Löningen

Goldene Schärpe Ponys

 

09. – 11.06.2022 Löningen

Goldene Schärpe Pferde

 

Für Fragen und Informationen stehen gern zur Verfügung:

  • Gunter Schöniger (Ponys) 0174/2546618 oder info@fohlenhof-schoeniger.de
  • Matthias Grupen (Pferde) 0151/20151295 oder matthias.grupen@t-online.de

 

QUALIFIKATIONSKRITERIEN DES LV SACHSEN ZUR DT. JUGENDMEISTERSCHAFTEN VIELSEITIGKEIT 2022

 

Ponyreiter (CCIP2*-L):

Junioren und deren Ponys als Paar (Reiter und Pferd gemeinsam) im aktuellen oder vorangegangenen Jahr, davon mindestens ein Ergebnis im Jahr der DJM:

 

1 x VA** beendet

und

1 x Springprüfung Klasse L beendet

 

Junioren (CCI2*-L):

Junioren und deren Pferde müssen als Paar (Teilnehmer und Pferd gemeinsam) im aktuellen oder vorangegangenen Jahr, davon mindestens ein Ergebnis im Jahr der DJM:

 

1 x platziert in CCI2*S/CCI2*-L/ VL, wobei

– Dressur mind. 60%

– ohne Hindernisfehler im Gelände

– nicht mehr als 12 Hindernisfehler / 3 Abwürfe im Springen

und

1 x in CCI2*S/CCI2*-L beenden, wobei

– Dressur mind. 60%

– ohne Hindernisfehler im Gelände

– nicht mehr als 12 Hindernisfehler / 3 Abwürfe im Springen

 

Ein VL-Ergebnis kann auch durch die Einzelergebnisse in Dressur Kl.L und Springen Kl.L und Geländeritt Kl.L ersetzt werden.

 

Junge Reiter (CCI3*-L):

C oder B oder A Athletes: 1 x CCI2*-L oder 1 x CCI3*-S (Reiter und Pferd gemeinsam oder nur das Pferd)

 

D Athletes: 1 x CCI2*-L oder 1 x CCI3*-S (Reiter und Pferd gemeinsam)

 

Uncategorised Athletes: 1 x CCI2*-L und 2 x CCI3*-S ODER 3 x CCI3*-S (Reiter und Pferd gemeinsam)

 

davon mindestens ein Ergebnis in CCI3*-S im Jahr der DJM und als Paar (Reiter und Pferd gemeinsam):

 

mit je

– Dressur mind. 60 %

– ohne Hindernisfehler im Gelände

– nicht mehr als 12 Hindernisfehler / 3 Abwürfe im Springen

 

Die Erfolge gelten als Mindestvoraussetzungen. Die Nominierungen zu den DJM erfolgen durch den Landesverband / Landestrainer.


PM-Seminare zur Ausbilderweiterbildung im April in Moritzburg, Leipzig und Leisnig

Montag, 14. März 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Persönlichen Mitglieder in Sachsen laden gemeinsam mit dem Landesverband Pferdesport Sachsen alle Interessierten im April zu folgenden PM-Seminaren ein:

 

PM-Seminar: Voltigieren transparent: Was der Richter sehen will

Samstag, den 9. April 2022 | 14:00 bis etwa 15:30 Uhr | Leipziger Messe in 04356

Leipzig Referentin Kerstin Nimmesgern

Seminarausschreibung zum DOWNLOAD

 

PM-Exkursion: Blick hinter die Kulissen bei Michael Kölz

Montag, den 25. April 2022 | 16:00 bis etwa 19:00 Uhr | Gut Tautendorf in 04703 Leisnig

Referent Michael Kölz

Seminarausschreibung zum DOWNLOAD

 

PM-Regionalversammlung: Wie fühlt sich mein Pferd in der Haltung und beim Reiten? Pferdesignale richtig deuten

Donnerstag, den 28. April 2022 | 18:00 bis etwa 21:00 Uhr | Landgestüt Moritzburg in 01467 Moritzburg

Referentin Dr. Margit Zeitler-Feicht

2 Lerneinheiten (Profil 4)

Seminarausschreibung zum DOWNLOAD


Corona-Update: neue Sächsische Corona-Schutz-VO beschlossen – Corona-FAQ werden schnellstmgl aktualisiert

Mittwoch, 2. März 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Das sächsische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung eine Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, welche die bisherige Corona-Notfall-Verordnung ablöst. Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022.

 

Angesichts der aktuellen Lage in den Krankenhäusern hat sich die Staatsregierung auf weitere Lockerungen verständigt. Mit der Schutz-Verordnung sind keine Schließungen oder allgemeine, von der Bettenbelegung abhängige Maßnahmen mehr vorgesehen. Die Staatsregierung behält sich jedoch die Möglichkeit vor, bei Überschreiten der Belastungsgrenzen von 420 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten oder 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

 

Grundlagen

Das Alkoholverbot für öffentliche Plätze, welches bislang von den kommunalen Behörden verhängt werden konnten, entfällt zukünftig.

 

Eine Kontakterfassung ist nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verpflichtend vorgesehen.

 

Die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen, Läden oder Angeboten bleibt bestehen.

 

Dienstleistungen, Handel, Messen

Die Quadratmeter-basierte Begrenzung der Kundenzahl wird aufgehoben.

 

Für sämtliche körpernahe Dienstleistungen gelten Zugangsbeschränkungen nach der 3G-Regel. Für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen entfallen diese Beschränkungen.

 

Messen und Kongresse unterliegen der 3G-Regel, Besucher benötigen einen Impf- oder Genesenen- oder Testnachweis.

 

Kultur, Freizeit, Sport und Großveranstaltungen

Für sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie auch -veranstaltungen mit höchstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmern muss ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden. Es gelten folgende Kapazitätsbeschränkungen:

  • im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.000 Personen gleichzeitig
  • im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig

Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern können zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel wählen. Bei 2G sind die oben genannten Kapazitätsbeschränkungen von 60 Prozent (max. 6.000 Personen) oder 75 Prozent (max. 25.000 Personen) anzuwenden, während beim 3G-Modell eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität greift.

 

Sowohl bei kleineren, als auch Großveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden.

 

Die Beschränkungen und Zugangsregeln gelten ebenfalls für Sportveranstaltungen.

 

Für den Außenbereich von botanischen und zoologischen Gärten, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräumen, Archiven und Bibliotheken, entfallen die Zugangsbeschränkungen.

 

Clubs und Diskotheken können wieder unter Beachtung der 2Gplus-Regel öffnen – ohne Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. Auch die Regelungen hinsichtlich des Mindestabstandes finden keine Anwendung.

 

Die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich. Im Außenbereich ist kein Nachweis erforderlich.

 

Die Öffnung von Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern unterliegt der 3G-Regel.

 

Gastronomie und Beherbergung

Besucher von gastronomischen Einrichtungen und Bars ohne Tanzlustbarkeiten benötigen für den Zutritt einen 3G-Nachweis. Zudem entfallen die eingeschränkten Öffnungszeiten.

 

Bei allen Unterbringungen in Hotels – ob touristisch oder nicht-touristisch – wird ein Nachweis nach der 3G-Regel benötigt. Ferienwohnungen sowie Camping- und Caravaningplätze sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

 

Ein 3G-Nachweis ist ebenfalls bei touristischen Bus- und Bahnfahrten sowie gewerblichen Reisen vorzuweisen.

 

Die Verordnung wird zeitnah unter dem folgenden Link veröffentlicht:

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

 

Sobald uns die Verordung vorliegt werden wir, nach Rücksprache mit LSB Sachsen und SMS, die Corona-FAQ anpassen und auf unserer Corona-Infoseite veröffentlichen.

 

Bleiben Sie gesund!


Corona-Update: Staatsregierung beschließt Änderung der Corona-Notfall-Verordnung per 22. Februar – Corona-FAQ online

Dienstag, 22. Februar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Sächsische Staatsregierung hat am 22. Februar 2022 weitere Lockerungen zu den derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

 

Die Corona-Maßnahmen im Überblick

 

Privater Bereich

  • 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes zulässig, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist, Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren
  • Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die von den Landkreisen oder Kreisfreien Städten festgelegt werden können.
  • Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl zulässig.

Sport und Erholung

  • Sportveranstaltungen können unter der 2Gplus-Regel und einer verringerten Auslastung stattfinden (Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 2.000 Besuchern gleichzeitig oder 25 Prozent der Gesamtkapazität). (Überlastungsstufe: 50 Prozent der maximalen Kapazität mit bis zu 500 Besucherinnen oder Besuchern gleichzeitig oder 25 Prozent der maximalen Kapazität mit bis zu 1.000 Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig)
  • Für Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bestehen folgende Regelungen:
    • Innensportanlagen: 2Gplus-Regel
    • Außensportanlagen: 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen.
    • Sport ist für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regel
    • In der Überlastungsstufe geschlossen, Ausnahmen: Dienstsport, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, medizinisch notwendige Behandlungen etc. Hier gilt die 3G-Regel mit Kontakterfassung.

Schulen und Bildung

  • Aufhebung der Schulbesuchspflicht für alle Schulen, kein Anspruch auf Beschulung
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet
  • Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita)
  • Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen – 3G-Regel für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Einrichtungen der außerschulischen Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen mit der 2G-Regel und Kontakterfassung Präsenzveranstaltungen durchführen (Außer in der Überlastungsstufe, dann bleiben lediglich Angebote für Kinder bis 18 Jahre inklusive Betreuer unter der 3G-Regel möglich)

Weitere Bereiche

  • Versammlungen unter freiem Himmel sind erlaubt (In der Überlastungsstufe besteht eine Beschränkung auf 5.000 Teilnehmer). Für Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel und es besteht eine Begrenzung der Auslastung (Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Höchstkapazität mit maximal 500 Teilnehmer gleichzeitig oder 25 Prozent der Höchstkapazität mit maximal 1.000 Teilnehmern gleichzeitig).
  • Messen können unter Beachtung der 2Gplus-Regel stattfinden. (in der Überlastungsstufe: je vier Quadratmeter der Veranstaltungsfläche pro Besucher)
  • Partei-, Gremien- oder Wählervereinigungssitzungen sind unter Beachtung der 2G-Regel erlaubt, zwingend vorgeschriebene Sitzungen mit der 3G-Regel erlaubt, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online durchgeführt werden können (in der Überlastungsstufe untersagt mit Ausnahme der zwingend vorgeschriebenen Sitzungen).

Weitere Infos zum Pferdesport inkl. der angepassten Corona FAQ auf unserer Corona-Infosseite.


Start des Kartenvorverkaufs beim Großen Preis von Sachsen 2022

Mittwoch, 16. Februar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Das Hallenreitsportevent bietet vom 4. bis 6. November 2022 wieder abwechslungsreichen Springsport und ein tolles Showprogramm in der Messe Chemnitz.

 

Der Vorverkauf für den 19. GROSSEN PREIS VON SACHSEN ist gestartet. Gemeinsam mit dem Landesverband Pferdesport Sachsen plant das Veranstalterduo C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH und Krauß Event das Reitturnier vom 4. bis 6. November 2022 auf dem Chemnitzer Messegelände. Die Besucher erwarten drei sportliche und abwechslungsreiche Tagesveranstaltungen mit Springprüfungen, Kindershowprogramm, einem Ausstellungsbereich für Pferde- und Reitsportbedarf sowie ein Showprogramm zur „Chemnitzer Pferdenacht“ am Samstagabend.

 

Tickets unter www.grosser-preis-von-sachsen.de , in den Freie-Presse-Shops sowie an allen Eventim-Vorverkaufsstellen:

  • Tagesticket Freitag: 13,50 € (Tageskasse 17,00 €) | Youngticket 7,00 € (Tageskasse 10,00 €) | Kinder bis 14 Jahre freier Eintritt; freie Platzwahl
  • Tagesticket Samstag: 22,00 € (Tageskasse 25,00 €) | Youngticket 11,00 € (Tageskasse 14,00 €) | Kinder bis 5 Jahre freier Eintritt; freie Platzwahl
  • Pferdenacht Samstag: 42,00 € | 33,00 € (Tageskasse 45,00 € | 36,00 €) | Youngticket 31,00 € | 22,00 € (Tageskasse 34,00 € | 25,00 €)
  • Kombiticket (Pferdenacht inkl. Tageskarte) 53,00 € PK1 | 44,00 € PK2 (Tageskasse 56,00 € PK1 | 47,00 € PK2) | Youngticket 37,00 € PK1 | 28,00 € PK2 (Tageskasse 40,00 € PK1 | 31,00 € PK2)
  • Tagesticket Sonntag: 31,00 € (Tageskasse 34,00 €) | Youngticket 19,00 € (Tageskasse 22,00 €) | Kinder bis 5 Jahre freier Eintritt
  • Kinder bis 5 Jahre kostenfreier Eintritt als Schoßkind – kein Anspruch auf eigenen Sitzplatz. Für Kinder von 6 – 14 Jahre gilt das Youngticket.

Einladung Delegiertenversammlung am 12. April 2022 in Siebenlehn

Montag, 14. Februar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

DELEGIERTENVERSAMMLUNG

des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V.

Dienstag, den 12. April 2022, 18:00 Uhr

Hotel „Schwarzes Roß“ Siebenlehn

Freiberger Str. 9, 09634 Siebenlehn – Tel. 035242/ 67776

 

VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung sowie Ehrung Verstorbener
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Abstimmung zur Tagesordnung
  3. Wahl des Versammlungsleiters
  4. Bericht des Präsidiums zum Sportjahr 2021
  5. Geschäftsbericht 2021
  6. Finanzbericht 2021
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Beschlussfassung zum Bericht des Präsidiums
  9. Beschlussfassung zum Finanzabschluss 2021
  10. Entlastung des Präsidiums
  11. Wahl des Wahlausschusses
  12. Ergänzungswahl zum Präsidium gem. §17 Abs 1 Satzung
    1. Nachwahl des Präsidenten für die verbleibende Amtszeit
    2. ggf. weitere Nachwahlen zu vakanten Präsidiumsämtern die mit der endgültigen Tagesordnung mitgeteilt werden
  13. Ehrungen und Auszeichnungen
  14. Finanzplanung 2022
  15. Beschlussfassung Finanzplan 2022
  16. Beschlussfassung über die Neufassung der Auszeichnungsordnung
  17. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  18. Schlusswort des Präsidenten und Beendigung der Delegiertenversammlung

Gemäß geltender Satzung § 15, Abs. 5 sind Anträge zur Tagesordnung dem Vorstand mit schriftlicher Begründung spätestens sechs Wochen vor der Versammlung schriftlich einzureichen. Die endgültige Tagesordnung wird gemäß Satzung vier Wochen vor der Delegiertenversammlung unter www.pferdesport-sachsen.de bereitgestellt.

Andreas Lorenz

Präsident

 

Die Einladung muss nach geltender Satzung § 15, Abs. 3 des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V. auf der Homepage des Landesverbandes erfolgen. Die Veröffentlichung im Verbandsorgan „PFERDE in Sachsen und Thüringen“ erfolgt somit freiwillig und zusätzlich.


UPDATE von den Turnierplätzen: Antonia Häsler holt Bronze beim Bundesnachwuchschampionat der Ponyreiter

Montag, 14. Februar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Einen hervorragenden dritten Platz belegte Antonia Häsler vom RFV Seifersdorf mit ihrem Pony For President B beim von der Horst-Gebers-Stiftung geförderten Bundesnachwuchschampionat der Ponyspringreiter in Warstein am 12. und 13. Februar 2022.

 

Nach dem Platz der 2. Reserve in dem Einlaufspringen, einer Ponystilspringprüfung der Kl. L mit Standardanforderungen, steigerte sich das sächsische Paar in der Finalprüfung deutlich. In der finalen Ponystilspringprüfung der Kl. M* mit Standardanforderungen und 2 Umläufen erritten sich die beiden mit einer fehlerfreien und souveränen Runde und der Wertnote 8,7 als eines von vier Paaren einen Platz im zweiten Umlauf. Dem starken Starterfeld angepasst, hielt der Parcours einige Klippen bereit. Für die junge Reiterin aus Sachsen lief es nicht optimal und eine falsche Distanz verbunden mit einem Stopp und ein Abwurf ergaben die Wertnote 6,1. Die Addition der Wertnoten ergaben für Antonia Häsler und For President einen hervorragenden dritten Platz.

 

Große Freunde darüber gab's auch bei ihrer älteren Schwester Teresa, die im Vorjahr im Sattel von Berkzicht Rob das Finale des Bundenachwuchschampionates als Vierte beendete.


Springturnier in Braunschweig inkl. DM der Landesmeister und HGW-Bundesnachwuchschampionat erneut abgesagt

Dienstag, 8. Februar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie findet das internationale Vier-Sterne-Springturnier Veolia CLASSICO, das vom 3. bis 6. März geplant war, auch in diesem Jahr nicht statt. "Bund und Länder haben sich zur Beibehaltung der Corona-Maßnahmen entschlossen, das bedeutet für uns, dass wir unser internationales Vier-Sterne-Turnier, den Veolia CLASSICO, in den März 2023 verschieben müssen", sagte Turnierchef Axel Milkau. Von der Verschiebung betroffen sind auch das Deutsche Hallenchampionat der Springreiter*innen, das HGW-Nachwuchschampionat der Springreiter*innen sowie der Auftakt von Deutschlands U25-Springpokal.

 

Der nächste Termin des Veolia CLASSICO steht bereits fest: 2. bis 5. März 2023. Axel Milkau gab aber bekannt, noch in diesem Jahr neue Wege einschlagen zu wollen. So wird am 5. März erstmals eine Live-Auktion als Hybrid-Veranstaltung in Braunschweig stattfinden.

 

Mehr Informationen zur Verschiebung und zur Auktion gibt es unter

https://loewenclassics.com/blog/2022/01/28/veolia-classico-verschoben-1-classico-live-auktion-findet-statt/


UPDATE: Benjamin Wulschner gewinnt Großen Preis in Riesenbeck, Marvin Jüngel siegt in Youngster Cup

Dienstag, 8. Februar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Besser hätte es für Benjamin Wulschner in den Finalspringen am Abschlusstag des CSI2* vom 3.-5.2. in Riesenbeck kaum laufen können. Erst belegte er mit Ethan AS in der Youngster Tour (1,30 m) den zehnten Platz, dann gewann er mit Quidditsch die Kleine Tour (1,35 m). Im Finalspringen der mittleren Tour (1,40 m) fehlten ihn mit Bangkok Girl PP als Zweiter nur 0,02 s am Sieg. Krönender Abschluss war dann der Große Preis (1,45 m), in dem nur fünf der 50 Starter ins Stechen kamen.

 

Hier gewann er mit Prieurè mit fast 2 s Vorsprung. Damit wiederholten beide ihren Sieg von Donnerstag in der 1. Qualifiaktion zum Großen Preis. Hier hatten sie sogar über 3 s Vorsprung. In beiden Springen holte er dabei Weltranglistenpunkte. Einen weiteren Sieg holte er am Freitag mit Quuidditsch in der Kleinen Tour (1,35 m). In der 2. Qualifikation zum Großen Preis (1,45 m) wurde er mit Bangkok Girl PP außerdem Zweiter, nachdem beide am Vortag in der Mittleren Tour (1,35 m) schon Dritter waren.

 

Marvin Jüngel konnte sich in einem Springen der Youngster Tour mit Kontendra S in die Siegerliste eintragen. Am Vortag waren beide Siebente. In diesem Springen konnte er sich auch mit Pessoa C als 14. platzieren. Im Finale der Youngster Tour folgte noch ein zwölfter Platz mit diesem Hengst. Zweimal konnte er mit Joli Lafee in der Mittleren Tour (1,35 m, 1,40 m) in die Platzierung reiten, einmal als Dritter und einmal als Fünfter. In der 2. Qualifikation zum Großen Preis (1,45 m) wurde er mit Can Jump Zwölfter.


Herzlichen Glückwunsch Dr. Matthias Görbert – Landstallmeister a.D. des Landgestüts Moritzburg, begeht am 5. Februar seinen 70. Geburtstag

Montag, 7. Februar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Foto: Maximilian Schreiner
Foto: Maximilian Schreiner

Matthias Görberts berufliche Tätigkeit war von Anbeginn mit dem Pferd verbunden. Als gelernter Facharbeiter für Rinderzucht mit Abitur begann er nach Ableistung des Grundwehrdienstes im Jahre 1973 als Gestütswärter im damaligen Hengstdepot Moritzburg. Das Studium der Tierproduktion an der Universität Leipzig folgte noch im selben Jahr, wobei er bereits nach 2 Semestern in die Studienform des Fernstudiums wechselte, um eine Anstellung als Instrukteur für Pferdezucht in der Zuchtleitung Dresden aufzunehmen. Im Jahre 1979 schloss er sein Studium zum Diplomagraringenieur für Tierproduktion erfolgreich ab. Es folgten die zweite Staatsprüfung an der Humboldt-Universität zu Berlin als staatlicher Tierzuchtleiter (1980) sowie das Promotionsverfahren, welches er als externer Doktorand an der Universität Leipzig im Jahre 1986 erfolgreich abschloss.

 

Am 1. November 1985 wurde Dr. Matthias Görbert zum Direktor der damaligen Pferdezuchtdirektion Süd Moritzburg mit den beiden Zuchtleitungsbereichen in Dresden und Weimar berufen. Im Sommer 1990 erfolgte im Zuge der politischen Wende die Übernahme des Hengstdepots Moritzburg durch die Staatsgüterverwaltung des Bezirkes Dresden und 1991 der Übergang in die Treuhandanstalt Berlin, in der Dr. Görbert als Betriebsleiter mit Geschick, Mut und Zuversicht die betrieblichen Abläufe im Landgestüt sicherstellte und maßgeblich bewirkte, dass das Landgestüt Moritzburg sowie das Hauptgestüt Graditz als funktionstüchtige Einrichtungen erhalten blieben.

 

Am 1. April 1992 erfolgte die Gründung der Sächsischen Gestütsverwaltung (SGV) und ihre Übernahme in die Verwaltung des Freistaates Sachsen, zunächst als Bestandteil der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Zeitgleich wurde Dr. Matthias Görbert als Leiter der neu gebildeten Sächsischen Gestütsverwaltung (SGV) mit den Betriebsteilen Landgestüt Moritzburg und Hauptgestüt Graditz berufen. Mit der Gründung des Staatsbetriebes Sächsische Gestütsverwaltung zum 1. Januar 2004 wurde ihm die Geschäftsführung übertragen.

 

Gemeinsam mit der Belegschaft des Landgestütes meisterte Dr. Görbert die Herausforderungen einer Generalrekonstruktion des Landgestütes bei vollem Dienstbetrieb. Es galt auch weiterhin die berufsständige Ausbildung, die Leistungsprüfungen, Turniere und die mit der Gründung der Landesfachschule für Reiten und Fahren steigende Anzahl an Lehrgängen sowie Veranstaltungen der Fachverbände und nicht zuletzt die Hengstparaden sicherzustellen. Gleichzeitig mussten neue Strukturen geschaffen sowie, beispielsweise im Hinblick auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen der Mitarbeiter, bestehende Qualifikation in neue Formate aufwändig überführt werden, um auch in der neuen Zeit weiter anerkannt arbeiten zu können.

 

Besondere Anstrengungen und Passion widmete Dr. Matthias Görbert der landgestütseigenen Kernaufgabe – der Bereitstellung hochwertiger Vatertiere für die Landespferdezucht. Mit großem Engagement und in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Pferdezuchtverbandes gelang die Umstellung auf einen qualitätsvollen, modernen Hengstbestand, der die positive züchterische Entwicklung der hiesigen Zuchttierpopulationen und deren Wettbewerbsfähigkeit wie auch die wirtschaftliche Stabilität und überregionale Anerkennung des Betriebes maßgeblich beeinflusst hat. Mit den passionierten Mitarbeitern der SGV und viel persönlichem Engagement gelang Dr. Görbert stets die publikumswirksame Präsentation der Zuchthengste wie auch ihrer Zuchtprodukte anlässlich von Hengstpräsentationen, Gestütsschauen und Hengstparaden aber auch im Turniersport.

 

Der Förderung der Fahrkultur galt in seiner Schaffenszeit besonderes Augenmerk. Die Pflege des historischen Wagenparks, die Vervollkommnung der erforderlichen Ausrüstung, die Ausbildung und Förderung von jungen Nachwuchsfahrern und Fahrsportlern sowie nicht zuletzt die Präsentation der Schweren Warmbluthengste in den klassischen Anspannungen und Mehrspännern haben der SGV zum Image einer Pflegestätte der Fahrkunst und Fahrkultur verholfen. Die besondere Leuchtturmfunktion der seit 2002 durch den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. auf der Anlage des Landgestüts durchgeführten Moritzburger Championatstage wurden durch Dr. Görbert maßgeblich mit geprägt.

 

Die stetige Weiterentwicklung des Traditionsstandortes Moritzburg zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb und einem in ganz Deutschland vorzeigbaren Kompetenzzentrum für Pferdezucht und Pferdesport ist untrennbar mit dem Wirken und Schaffen von Dr. Görbert verbunden. Das enge Zusammenwirken mit den beiden Fachverbänden war ihm stets ein Anliegen und er gilt als einer der Initiatoren und Motoren des Fördervereins für Pferdezucht und Pferdesport in Sachsen. Dr. Matthias Görbert pflegt bis heute enge Kontakte zur Züchterbasis in Sachsen und Thüringen und verfügt über eine sehr gute Vernetzung und hohe fachliche Anerkennung und Wertschätzung weit über die Landesgrenzen hinaus.

 

Mit Verantwortungsbewusstsein und Weitsicht hat Matthias Görbert die Geschicke der SGV geleitet und neben dem Generationswechsel in der Belegschaft auch die Nachfolge im eigenen Amt gut vorbereitet, so dass die SGV als eine hervorragend ausgestattete Einrichtung für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt ist. Für sein berufliches und hippologisches Wirken wurde Dr. Görbert vielfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Sächsischen Verdienstorden (2019), dem Sächsischer Tierzuchtpreis (2019) und der Goldenen Ehrennadel mit Brillanten des PZV Sachsen-Thüringen (2017).

 

Auch nach seinem Wechsel in den Ruhestand blieb Dr. Görbert der Pferdezucht eng verbunden. Er wurde insbesondere bei der Anstellung tierzüchterischer Analysen, der Aufarbeitung von Stutenfamilien und der Verfassung von Fachartikeln bis hin zur Buchveröffentlichung aktiv.

 

Der Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. mit seinen ehrenamtlich- und hauptamtlich Tätigen gratuliert Dr. Matthias Görbert zum Jubiläum und wünscht ihm alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.


Corona-Update: Staatsregierung beschließt Änderung der Corona-Notfall-Verordnung per 6. Februar – Corona-FAQ noch in Abstimmung

Mittwoch, 2. Februar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer gestrigen Kabinettsitzung eine Anpassung der geltenden Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt ab dem 6. Februar in Kraft gilt bis einschließlich 6. März 2022.

 

Grundsätze:

Die Einrichtung von Zonen durch Landkreise und Kreisfreie Städte, in denen die Abgabe sowie der Konsum von Alkohol untersagt sind, ist fortan nicht mehr verpflichtend, sondern kann durch regionale Behörden erfolgen. Darüber hinaus wird die inzidenzbasierte Hotspotregelung aufgehoben, d.h. die Gastronomie muss bei hohen Infektionszahlen nicht mehr schließen. Ebenfalls gestrichen wurden die inzidenzbasierten Ausgangsbeschränkungen.

 

Zugleich entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung in Einrichtungen oder für Angebote, deren Öffnung die Beachtung der 2Gplus-Regel erfordert. Die Altersgrenze für Personen, die einen Impf-oder Genesenennachweis mittels tagesaktuellem Test ersetzen können, steigt vom vollendeten 16. auf das vollendete 18. Lebensjahr.

 

Mit der neuen Verordnung wird die Regelung bzgl. Ausnahme von der zusätzlichen Testpflicht nach 2Gplus-Regel klargestellt: Wie bislang auch bleiben Personen, die in Verbindung mit einem vollständigen Impfschutz ein Genesenenzertifikat vorweisen können, unbefristet von der Testpflicht befreit.

 

Allgemeine Regeln:

Versammlungen unter freiem Himmel sind mit maximal 5.000 Teilnehmern möglich. Weiterhin ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Für Versammlungen in Innenräumen ist die 3G-Regel zu beachten. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen von entweder 50 Prozent der Raumkapazität aber maximal 500 Teilnehmern oder 25 Prozent mit maximal 1.000 Personen zeitgleich.

 

Die zulässige Zahl der Personen, die an einer Beerdigung teilnehmen können, steigt auf 50, wobei weiterhin die 3G-Regel beachtet werden muss.

 

In Anlehnung an die Vorgaben für Beerdigungen sind Eheschließungen ebenfalls mit höchstens 50 Personen unter Beachtung der 3G-Regel möglich.

 

Messen und Dienstleistungen:

Die Durchführung von Messen und Kongressen ist wieder möglich, wobei Besucher einen Nachweis nach der 2Gplus-Regel für den Zutritt vorweisen müssen. Es gilt eine Begrenzung der Besucherkapazitäten auf Basis der Größe der Veranstaltungsfläche: Je vier Quadratmeter ein Besucher.

 

Schüler von Fahrschulen, Bootsschulen etc. benötigen für die Teilnahme am Unterricht anstelle eines Nachweises nach der 2G-Regel, nur noch einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G). Die Betreiber müssen neben der Nachweiskontrolle die Kontakterfassung sicherstellen. Reisebüros, Versicherungsagenturen o. ä. können auch unabhängig vom Infektionsgeschehen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gilt die 2G-Regel und ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung.

 

Kultur, Sport und Freizeit:

Freizeit- und Kultureinrichtungen können unter Beachtung der 2Gplus-Regel unabhängig von der Belegung der Krankenhausbetten öffnen. Für Veranstaltungen wie z. B. Konzerte, Theateraufführungen oder Sportveranstaltungen mit Publikum sind die Zuschauerzahlen auf entweder 50 Prozent der Höchstkapazität aber maximal 500 Besucher oder 25 Prozent und maximal 1.000 Personen begrenzt.

 

Für Archive, Bibliotheken, zoologischen Gärten etc. gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

 

Regelungen bei Unterschreitung der Belastungswerte der Krankenhausbetten: Unterschreitet die Belegung der mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser die bekannten Belastungsgrenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden angepassten Erleichterungen:

  • Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keiner Teilnehmerbeschränkung,
  • Kunden im Einzelhandel benötigen einen Nachweis nach der 3G-Regel und die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt,
  • in der Gastronomie muss innen wie außen die 2G-Regel Beachtung finden und die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt,
  • für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt,
  • die Kapazitätsbeschränkungen für Messen entfallen und
  • bei nicht-touristischen Übernachtungen reicht wieder ein Nachweis nach der 3G-Regel aus.

Die Verordnung wird in den nächsten Tagen unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

 

Sobald wir die Abstimmungen und Rücksprachen mit dem LSB Sachsen und dem SMS angeschlossen haben, aktualisieren wir in gewohnter Weise unsere Corona-FAQs und stellen diese auf der Corona-Infoseite zur Verfügung.


Antonia Häsler fürs Finale des HGW-Bundesnachwuchschampionat der Ponys in Warstein nominiert

Montag, 31. Januar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Nach bundesweiten Sichtungsturnieren und einem Auswahllehrgang stehen die Paare für das HGW-Bundesnachwuchschampionat Ponys Springen fest. Zu den 21 Nominierten gehört dabei Antonia Häsler vom RFV Seifersdorf mit For President B. Aufgrund der aktuellen Lage findet dieses Finale nicht in Verden, sondern vom 11. bis 13. Februar in Warstein statt.

 

Während die Sichtungsprüfungen sind auf dem Niveau der Klasse L ausgeschrieben sind, erwartet die Teilnehmenden im Finale des Bundesnachwuchschampionats eine Einlaufprüfung auf L-Niveau sowie eine finale Stilspringprüfung der Klasse M mit Standardanforderungen. Diese Finalprüfung besteht aus zwei Umläufen, bei der die besten vier Paare noch einmal in einem zweiten Umlauf gegeneinander antreten.


Handlungsleitfaden Wolf jetzt in 3ter Auflage verfügbar – Basis für deutschlandweit einheitliches Wolfsmanagement geschaffen

Samstag, 29. Januar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Pferde und Ponys, die von Wölfen gerissen wurden, sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Längst hat sich der Wolf in weiten Teilen der Bundesrepublik wieder angesiedelt und ausgebreitet, auch in bevölkerungsreichen Regionen.

 

Doch wie kann eine Koexistenz von Weidetieren und dem Raubtier aussehen? Dafür gibt es in Deutschland bisher wenig rechtssichere Regelungen. Der Handlungsleitfaden Wolf in seiner dritten, völlig neu bearbeiteten Auflage schafft nun eine umsetzbare Grundlage für ein einheitliches Vorgehen in dieser Frage. Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) beschreiben darin, wie ein aktives, mit dem EU-Recht konformes Wolfsmanagement in Deutschland möglich gemacht werden kann; nämlich indem einerseits der Wolfsbestand gesichert und andererseits der Schutz von Weidetieren erhöht wird.

 

Zehn Spitzenverbände, deren Mitglieder in und mit der Natur arbeiten, bilden das Aktionsbündnis Forum Natur. Dazu gehört auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Ziel der Verbände ist es, die Natur nachhaltig zu nutzen, zu bewirtschaften und sie damit gleichzeitig zu schützen. Zum Beispiel gehört zu einer fachgerechten Pferdehaltung die tägliche freie Bewegung auf der Weide. Nach zunehmenden Meldungen über Wolfsrisse stellen mehr und mehr Pferdehalter*innen ihre Tiere aber nur noch mit einem unguten Gefühl nach draußen. Deshalb muss klar definiert und gesetzlich geregelt werden, wie viele Wölfe in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands leben können und wann ein Akzeptanzbestand, also eine definierte Grenze an Wölfen erreicht ist. Ist diese Grenze erreicht, muss eine aktive Entnahme von Wölfen über eine Abschussquote möglich sein. Unter Mitwirkung renommierter Wildbiologen haben die Verbände ein Berechnungsmodell für eine solche Quote erstellt, die auf die jeweiligen Regionen heruntergebrochen wird. Das Modell baut auf den offiziellen Wolfszahlen und Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) auf.

 

"Aktives Wolfsmanagement bedeutet Herdenschutz und Bestandsregulierung der Wölfe aus einem Guss. Dass beim Thema Wolf Handlungsbedarf besteht, ist längst in der Politik angekommen. Jetzt können wir den Entscheidungsträgern in den zuständigen Behörden unseren Leitfaden und ein Berechnungsmodell an die Hand geben. Damit unterbreiten wir ihnen konkrete Vorschläge, was zu tun ist, um unsere Pferde und andere Weidetiere zu schützen", sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.

 

Der Handlungsleitfaden bietet neben wissenschaftlichen Informationen über den Wolf wie etwa seine Verhaltensweisen, sein Beuteschema und sein Jagdverhalten, auch Zahlen zu Rissstatistiken sowie zur Populationsentwicklung in Europa und zur Bestandsentwicklung in Deutschland. Auf dieser Grundlage wird definiert, welche Zahl an Wölfen in Deutschland akzeptabel ist und wie diese Zahl erreicht werden kann, etwa durch die Ausweisung von Wolfsgebieten und wolfsfreien Zonen, in denen Weidetiere mehr oder weniger unbehelligt von Wolfsangriffen leben können. Auch auf andere große Themenfelder wie Schutzmaßnahmen für Weidetiere und Entschädigungszahlungen im Falle von Wolfsrissen geht der Leitfaden ein.

 

Der Leitfaden steht im FN-Shop als Download zur Verfügung:

https://www.pferd-aktuell.de/shop/pferd-natur/wildtiermanagement-wolf-handlungsvorschlag.html


Absage Parcourschefweiterbildung und Fahrertag, Ankündigung Meldestellenseminar

Donnerstag, 27. Januar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Leider mussten wir coronabedingt einige unserer geplanten Veranstaltungen absagen.

 

ABGESAGT wurde:

  • Fahrertag 2022
    • am Samstag, 5. Februar 2022
    • Gasthof Ritterhof, Hauptstraße 96, 09648 Altmittweida
  • Weiterbildung für Parcourschefs und Parcourschefanwärter der LK Sachsen
    • 5./6. Februar 2022
    • im „Hotel Am Reiterhof“ in Seelitz

 

In ONLINE-VERANSTALTUNG umgeändert:

  • Treffen der Meldestellenleiter*innen am Samstag, 26.2.2022 um 9.00 Uhr im Online-Format (Videokonferenz).

Neben den üblichen Themen und Infos aus der Geschäftsstelle, wird das neue TORIS (neuer Name wird immer noch gesucht) vorgestellt.

 

Die der LK Sachsen bekannten Meldestellenleiter*innen wurden bereits gesondert eingeladen. Interssierte können sich gern unter kroenert@pferdesport-sachsen.de melden.


FN-Turniersportumfrage 2022: aktive, ehemalige und zukünftige Turniersportler bitte beteiligen! Ablauf 21. Februar 2022

Mittwoch, 26. Januar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die Landesverbände Pferdesport arbeiten kontinuierlich daran, den Turniersport weiterzuentwickeln und den Bedürfnissen der Turnierpferdesportler*innen gerecht zu werden. Im Rahmen des Projektes "Turniersport 2024" der Landespferdesportverbände und der FN gibt es jetzt eine Online-Umfrage in Kooperation mit HorseFuturePanel zu Themen wie Chancengleichheit, Startplatzbegrenzungen, Prüfungsangebot, Siegerehrung, Tierarztpräsenz und mehr. Die Umfrage unter www.fn-umfrage.de endet am 21. Februar.

 

Die Turniersportumfrage 2022 richtet sich in erster Linie an aktive, ehemalige oder zukünftige Turnierreiter*innen der Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit, die 14 Jahre und älter sind. Eine Teilnahme lohnt sich für alle, die zur Weiterentwicklung des Turniersports beitragen wollen. Unter allen volljährigen Teilnehmer*innen werden außerdem fünf kostenlose Jahreszugänge zu FNerfolgsdaten (Zucht & Sport) sowie ein Premium-Jahreszugang für ClipMyHorse.TV verlost.


Turnierjahr 2022: Cups und Serien in Sachsen und angrenzenden Bundesländern online

Montag, 24. Januar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Das Turnierjahr 2022 steht in den Startlöchern und neben über 100 Turnieren in Sachsen bieten rund 20 Cups & Serien den sächsischen Pferdesportlern über das Jahr verteilt mehrfach die Möglichkeit, sich – egal ob mit leistungs- oder breitensportlicher Ausrichtung – unter ihresgleichen zu messen.

 

Egal ob regional, sachsen- oder ostdeutschlandweit, aufgrund der systematischen Förderung entwickelt sich der sächsische (Nachwuchs-)sport überaus positiv. Neben dem Landesverband Pferdesport Sachsen selbst, tragen auch zahlreiche Unterstützer zu dieser Entwicklung bei. Ihnen gebührt großer Dank, denn ohne diesen Rückhalt wäre eine kontinuierliche und vor allem nachhaltige Nachwuchsarbeit in dem aktuellen Maße nicht möglich.

 

Die Übersichten der in 2022 geplanten Cups haben wir nach Disziplinen sortiert zusammengetragen und mit aktuellem Stand online gestellt.

 

Sobald uns die noch offenen Termine vorliegen oder sich Änderungen ergeben, aktualisieren wir die Übersichten regelmäßig. Änderungen vorbehalten.


Corona Update: Neuerungen per 14. Januar beschlossen – Corona FAQ aktualisiert

Mittwoch, 12. Januar 2022 | Quelle: pferdesport-sachsen.de

Nach dem Durcharbeiten der neuen Verordnung und Rücksprache mit dem LSB Sachsen, haben wir die Corona FAQ aktualisiert auf unserer Corona Infoseite zur Verfügung gestellt.

Die neue Corona- Notfall-Verordnung im Freistaat Sachsen steht unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html zur Verfügung.

Die Staatsregierung hat in der der heutigen Kabinettssitzung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.

 

Ergänzend zur 3G- und 2G-Regel wird die 2Gplus-Regel für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt. Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind

  • geboosterte Personen,
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
  • vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

Wie bei 2G und 3G auch, sind die Betreiber der Einrichtungen und Angebote zur Kontrolle der erforderlichen Nachweise oder alternativ eines fälschungssicheren, personengebundenen, nicht übertragbaren und nur an dem Tag der Prüfung gültigen Zutrittsberechtigungskennzeichen (sogenannte »Bändchenlösung«) verpflichtet.

 

Die Zahl der Personen, die an einer Versammlung teilnehmen können, liegt fortan bei maximal 200 Personen. Körpernahe Dienstleistungen können unter Berücksichtigung der 2G-Regel in Anspruch genommen werden, für Friseure wird ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benötigt. Der Zugang zur Innengastronomie ist allein unter Beachtung der 2Gplus-Regel möglich, für die Außengastronomie bleibt ein Impf- oder Genesenennachweis ausreichend. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können mit der 3G-Regel und strengen Hygienemaßnahmen unabhängig von Inzidenz und Bettenbelegung öffnen.

 

Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kontaktbeschränkungen gelten hier zudem nicht.

 

Maßnahmen bei Rückgang des Infektionsgeschehens

Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 1500, den Belastungswert Normalstationen den Wert von 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Normalstationen sowie den Belastungswert Intensivstationen den Wert von 420 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Intensivstationen an drei aufeinanderfolgenden Tagen so treten ab dem übernächsten, dem fünften Tag, in Sachsen in verschiedenen Bereichen Lockerungen in Kraft.

 

Es handelt sich hierbei um die folgenden Maßnahmen:

  • Versammlungen sind ohne Ortsfestigkeit mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich;
  • Dienstleister wie Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister o. ä. können unter Beachtung der 2G-Regel für den Publikumsverkehr öffnen;
  • die Öffnung der Gastronomie ist zwischen 6 und 22 Uhr unter Beibehaltung der 2Gplus- bzw. 2G-Regel zulässig;
  • die Öffnung der übrigen Kultur- und Freizeiteinrichtungen bedingt zusätzlich die Umsetzung der 2Gplus-Regel sowie einer Kapazitätsbegrenzung der Besucherzahl von entweder 50 Prozent der Maximalkapazität und maximal 500 Personen zeitgleich oder aber 25% Auslastung und maximal 1.000 Personen; Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen;
  • der Zutritt zu Solarien erfordert einen Impf- oder Genesenennachweis sowie die Kontakterfassung;
  • Bäder und Saunen können für den Publikumsverkehr öffnen, wenn eine Kontrolle des Nachweises nach der 2Gplus-Regel sowie eine Kontakterfassung erfolgt;
  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind möglich, die Zuschauer müssen einen Nachweis nach der 2Gplus-Regel erbringen, eine Kontakterfassung ist notwendig und die maximale Teilnehmerzahl wird auf 50 Prozent, aber maximal 500 Zuschauer bzw. 25% Auslastung und maximal 1.000 Personen begrenzt;
  • die Öffnung von Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist an folgende Auflagen gebunden wobei für den organisierten Vereinssport die Kontaktbeschränkungen nicht gelten
  • für die Nutzung von Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis nach 2Gplus-Regelung und die Pflicht zur Kontakterfassung durch den Betreiber
  • bei Außensportanlagen, z. B. Skiliften, reicht ein Impf- oder Genesenennachweis aus und ebenfalls ist eine Kontakterfassung vorzusehen; ausgenommen von der Kontakterfassung sind die Skilifte;
  • Übernachtungen, touristischer wie nicht-touristischer Art, in Hotels, Ferienwohnung u. a. bzw. touristische Bustouren oder Bahnfahrten sind zulässig, wenn bei Anreise bzw. Fahrtantritt ein Nachweis nach der 2Gplus-Regel erbracht wird; die Betreiber haben die Kontakterfassung sicherzustellen und
  • Präsenzveranstaltungen in Einrichtungen der außenschulischen Aus-, Fort- und Weiterbildung ü. ä. Einrichtungen bedürfen der Beachtung der 2G-Regel und der Kontakterfassung
  • Sitzungen von Parteien, Gremien oder Wählervereinigungen sind möglich, wenn alle Beteiligten über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen.

Alle genannten Punkte müssen am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn zuvor einer der genannten Belastungswerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Gleiches gilt für Landkreise und Kreisfreie Städte, sofern die regionale 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Wert von 1.500 an drei aufeinander folgenden Tagen erreicht oder überschreitet. Für die Aufhebung der Einschränkungen auf Landkreisebene gilt ebenfalls die »3+2-Regel«.

 

Sonderregelungen

Sobald in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Schwellenwert von 1.500 erreicht, müssen zusätzlich zur Rücknahme der Erleichterungen weiterhin Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr eingeführt werden, von denen Geimpfte und Genesene ausgenommen sind.